Private Haushalte zahlen ab 2024 beim Kauf einer PV-Anlage keine Umsatzsteuer mehr. Doch Regierung beschließe nur eine „halbe Solarstrategie“ sagt der Solarthermie-Verband.

Nur PV wird von der Umsatzsteuer befreit, Solarthermie bleibt teuerer. Foto: Verband Solar Austria

Bei der Pressekonferenz der Regierung wurde mit Anfang 2024 eine Befreiung der Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer angekündigt. Die PV-Branche ist zufrieden, wurde doch eine langjährige Forderung erfüllt.

Auch für die zweite Seite der Sonnenenergie-Nutzer, die Solarthermie-Branche ist „diese Maßnahme grundsätzlich zu begrüßen, damit wird jedoch einmal mehr Photovoltaik der Vorzug gegenüber Solarthermie gegeben, die als schlafender Riese ein Schattendasein führt. Dies ist auch im Sinne der effizienten Energiegewinnung unverständlich, da Solarwärmeanlagen den dreifachen Ertrag pro Quadratmeter wie Photovoltaik vom Dach holen.“ So Roger Hackstock vom Verband Austria Solar.

„Wir sollten Wärme direkt aus Sonnenenergie erzeugen, die uns fast unendlich zur Verfügung steht“
Roger Hackstock, Verband Austria Solar

Ohne Solarwärme sind Klimaziele nicht erreichbar

Ohne Solarwärme werde es nicht gelingen, die Ziele des EU-Plans „Fit for 55“ zu erreichen, den Erneuerbaren-Anteil beim Heizen bis 2030 um durchschnittlich ein Prozent pro Jahr zu erhöhen. Eine Mehrwertsteuerbefreiung würde den Solarwärme-Ausbau im erforderlichen Ausmaß vorantreiben, um Österreich unabhängiger von fossilen Energieimporten und damit krisensicherer zu machen.

„Wir sollten Wärme direkt aus Sonnenenergie erzeugen, die uns fast unendlich zur Verfügung steht“, meint Roger Hackstock. „Mit dem Ziel von einem Quadratmeter Solarfläche pro Einwohner wäre das EU-Ziel bereits zur Hälfte erfüllt“.

Das Land Vorarlberg habe 85 Prozent dieses Ziels bereits erreicht, mit dem Impuls der Mehrwertsteuerbefreiung würden auch die anderen Bundesländer folgen. „Wir dürfen nicht nur auf Strom setzen, die Wärme ist der größere Brocken, die Befreiung sollte daher auf Solarwärme ausgeweitet werden“, so Hackstock.

Der Senkung der Umsatzsteuer auf 0 % für PV soll mit Beginn kommenden Jahres in Kraft treten und für PV-Anlagen mit einer Leistung von 35 kW (Kilowatt) gelten. Sowohl die Komponenten als auch die Montage profitieren von dieser Senkung. Diese Maßnahme soll die Bundesförderung ersetzen und ist auf zwei Jahre befristet.

(hst)

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