Derzeit wird die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) überarbeitet. Gebäude, die neu vermietet werden oder den Besitzer wechseln, müssen bald bessere Energiewerte aufweisen.

Ziel der Änderung ist, die mangelnde Energieeffizienz alter Gebäude im EU-Raum zu verbessern, um bis 2050 die Emmissionen auf Null zu senken.

Stufenweise Verbesserung

Gebäude, die neu vermietet werden oder den Besitzer wechseln, sollen, wie die F.A.Z. schreibt, nach den Plänen der EU-Kommission bis Anfang 2027 zumindest die Effizienzklasse E erreicht haben. Ab Jänner 2030 gilt die Energieklasse D und ab Jänner 2033 die Energieklasse C. Diese Regelung wird sowohl Privatbesitz als auch Hotels und Bürogebäude betreffen.

Mindeststandards für EU-Länder

Wer ein Mehrfamilienhaus im Sinne dieser Richtlinie sanieren will, hat mehr Zeit. Hier muss etwa die Energieklasse C erst 2040 erreicht werden. Hinzu kommen soll auch die Vorgabe an die Mitgliedsstaaten, für ihre Gebäude bis 2035 für den gesamten Gebäudebestand Mindeststandards festzulegen. Um welche Standards es sich handelt, ist (noch) nicht bekannt. Auch die Energieklassen sollen überarbeitet werden. Demnach werden nur Nullemmissionshäuser mit der Klasse A bewertet werden.

Die Veröffentlichung der neuen Richtlinie mit den genauen Vorgaben ist für Mitte Dezember 2021 angesetzt.

 

(jst)

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