Andererseits: In jüngster Zeit zeigt sich die Stärke der Demokratie in der Rechtsprechung. Umweltorganisationen in Europa gingen und gehen dazu über, die Gerichte anzurufen, wenn sie der Meinung sind, dass PolitikerInnen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Die deutsche Umwelthilfe hat schon mehrere Steine ins Rollen gebracht.
In der Printausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Oktober 2018 standen nun zwei Meldungen auf der Seite eins, die diesen Bezug haben:
„Gericht zwingt Niederlande zu Klimaschutz“
„Berlin muss Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen“Beide ziemlich wegweisende Urteile kamen auf Betreiben von Umweltschutzorganisationen zustande, sprich von Wählerinnen und Wählern. In Holland war es die Klimaschutzorganisation Urgenda, in Berlin die Deutsche Umwelthilfe. Was sagt uns das?
Einerseits ist es traurig, dass wir im Gebäudebereich und in der Mobilität so langsam vorankommen, dass wir die Politik – und übrigens auch große Teile unseres wirtschaftlichen Establishements – laufend mittels Gerichturteilen förmlich vor uns hertreiben müssen. Ein Jammer.
Andererseits zeugt gerade das von einem Funktionieren des Kräftespiels zwischen Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik in demokratischer Verfasstheit. Das gibt Zuversicht. Und schon auf mittlerer Sicht werden viele Unternehmen, die jetzt stöhnen, dankbar sein, weil sie mittels Richtersprüchen zu neuen Verfahren und Produkten gezwungen worden sein werden – um damit die Geschäftsfelder der Zukunft zu bestellen.
Gerichte als Innovationsagenturen, sozusagen.