Unternehmensmeldung

Auch in den Fernwärme-Ausbaugebieten Deutschlands sollen Förderungen für neue Heizungen mit erneuerbaren Energie-Brennstoffen möglich sein.

einschnitt im Sägewerk: Der Einschnitt in deutschen Sägewerken beruht zu über 95% auf Nadelholz. © Deutsches Pelletinstitut GmbH unter Verwendung von Bildern von mipan / 123RF.com und Can Stock Photo / dusan964, Stand April 2025

Vor dem Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am kommenden Mittwoch (17.12.2025) appellieren der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) an die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen der Wärmewende stabil zu halten.

Förderung und Gebäudeenergiegesetz sind in ihrer aktuellen Form dafür geeignet, einen wachsenden Erfolg von Wärmepumpen und Holzheizungen zu generieren.

„Rechtswidrige Ungleichbehandlung“

Ein neues Rechtsgutachten der beiden Verbände weist Überlegungen, die Förderung von Einzelheizungen in Fernwärmeausbaugebieten auszuschließen, als rechtswidrig zurück.

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist am Markt für erneuerbare Wärmeerzeuger eine wachsende Dynamik festzustellen. Wärmepumpen haben sich in diesem Jahr zu dem am häufigsten verkauften Heizungssystem entwickelt. Bis zum Jahresende rechnet der BWP mit einem Absatz von 300.000 Geräten.

Dynamik am Heizungsmarkt

Der DEPV prognostiziert für das Jahr einen Absatz von rd. 37.000 Pelletanlagen, wodurch deren Gesamtbestand in Deutschland auf rd. 760.000 ansteigt. „Die aktuelle Dynamik zeigt, dass die Regelungen trotz weiterhin festzustellender Verunsicherung zu greifen beginnen. Die Menschen fangen an zu verstehen, dass erneuerbare Heizungen im Wärmemarkt eine entscheidende Größe werden“, betonen BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel und DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele gemeinsam.

Für die beiden Verbände steht fest: GEG und BEG sollten vorbehaltlich gezielter Vereinfachungen grundsätzlich in der aktuellen Form bestehen bleiben. Hierzu zählt auch die Beibehaltung der Verpflichtung zum 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteil beim Einbau neuer Heizungen. Diese Regelung („Heizungsgesetz“) abzuschaffen, würde gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoßen, wie ein Gutachten des BWP belegt.

Hierdurch stünde ein Abbruch der positiven Entwicklung am Wärmemarkt mit einer erneuten Verunsicherung führen, was im eklatanten Widerspruch zu den Zielen für Klimaschutz und Energiesouveränität stünde.
Förderausschluss in Fernwärmeausbaugebieten unzulässig

Die von den Fernwärme vertretenden Branchenvertretern zunehmend erhobene Forderung, die Förderung von Einzelheizungen in Gebieten auszuschließen, die laut Wärmeplanung für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen sind, weisen DEPV und BWP zurück.

Die kommunale Wärmeplanung ist eine unverbindliche Potenzialabschätzung der Kommune. Ob und wann das Wärmenetz kommt, bleibt unklar. Wer in einem Wärmenetzausbaugebiet lebt, hätte zum Zeitpunkt eines Heizungstauschs keine Möglichkeit, sich tatsächlich an die Fernwärme anzuschließen und wäre benachteiligt.

Ein Rechtsgutachten von Miriam Vollmer, (re | Rechtsanwälte), kommt zum eindeutigen Schluss, dass eine solche Benachteiligung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar wäre. DEPV und BWP fordern Politik und Energiewirtschaft daher auf, keinen künstlichen Konflikt zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen zu konstruieren und auf diese Forderung zu verzichten.

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