Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Photovoltaikanlage bis 12.000 Euro - ab 1.1.2011 gehört dies der Vergangenheit an. In der ab sofort online abrufbaren Förderungsrichtlinie (s. Link unten) läuft die PV-Förderung nur noch als förderbare Sanierungsmaßnahme gemäß Abschnitt III. (Abschnitt I, Punkt 11.(2),t). Die Förderung wird ab Jahreswechsel nur noch als Annuitätenzuschuss gewährt:
"Die Objektförderung besteht in der Zuerkennung von konstanten, nicht ru?ckzahlbaren Zuschu?ssen (§ 3) zu den Annuitäten von Ausleihungen, die fu?r Sanierungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 aufgenommen werden. Die Zuschu?sse werden auf die Dauer von 10 Jahren in der Höhe von jährlich 3 % einer Ausleihung im gemäß § 19 berechneten Ausmaß zuerkannt." (Abschnitt III, § 17).
In der soeben erschienen Ausgabe energie:bau 6/2010 äußerte sich mit Rudolf Raymann bereits eine Stimme aus der Branche: „Ich rechne damit, dass die Förderung in Zukunft nur noch in Form eines Annuitätenzuschusses möglich sein wird. Durch die veränderte Klientel wird auf dem Markt ein stärkerer Preiskampf stattfinden – österreichische Modulhersteller werden dann schnell ausfallen, da chinesische Anbieter wesentlich günstiger produzieren.“
Link: Aktuelles zur Wohnbauförderung NÖ
Foto: Sturm/pixelio
Rotstift bei der Wohnbauförderung
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Heimlich, still und leise hat das Land Niederösterreich die Richtlinien zur Wohnbauförderung 2011 beschlossen. energie:bau hat in den letzten Wochen schon Prognosen zur neuen PV-Förderung gewagt - diese haben sich nun bestätigt.