In einer dreiteiligen Serie widmet sich das IBO in Wien (Institut für Baubiologie und -ökologie) dem Thema Luftdichtheit in Bauten aus Holz. Wir bringen hier einen Einstieg ins Thema aus der IBO-Veröffentlichung (Links dazu am Schluss):
„Gebäude in Holzbauweise können nachweislich lange Lebensdauern erreichen, wobei Feuchtigkeit die Hauptursache für gravierende Bauschäden darstellt. Eine qualitativ hochwertige thermische Gebäudehülle muss deshalb einen ausreichenden Schutz vor Feuchtigkeitsschäden bieten. Eine korrekt dimensionierte Dampfbremse an der Innenseite der Dämmung dient der Begrenzung von Wasserdampfdiffusion in die Konstruktion der Gebäudehülle. Damit eine Dampfbremse als solche wirken kann, muss sie luftdicht ausgeführt sein. Eine funktionierende Dampfbremse ist also immer luftdicht, umgekehrt sind luftdichte Materialien nicht immer ausreichend dampfdicht. Im Holzbau übernehmen die Luftdichtheitsschichten oft ebenfalls die Funktion der Dampfbremse.
Undichtheiten der luftdichten Ebene führen zum konvektiven Eindringen punktuell großer Mengen feuchter, warmer Raumluft in die Konstruktion. Durch Konvektion kann ein wesentlich größerer Feuchteeintrag erfolgen als durch Diffusion. [4] Die überwiegende Zahl von Feuchteschäden in Holzgebäuden wird durch konvektive Feuchteeinträge verursacht. Leckagen in der luftdichten Ebene von Bauteilen treten häufig bei Durchdringungen für Installationen, Balkendurchdringungen, Fenstereinbauten und Bauteilanschlüssen auf. Bei Erhebungen wurden in jedem zweiten Gebäude in allen diesen Bereichen Leckagen festgestellt, diese unterschieden sich jedoch hinsichtlich Größe und Schadenspotenzial.
Die Luftdichtheit in Normen und Richtlinien
Zur Vermeidung von Schäden durch Wasserdampfdiffusion und -konvektion gibt die ÖNORM B 8110-2 qualifizierte Empfehlungen für die bauphysikalische Planung von Gebäuden. Genau wie die OIB-Richtlinie 6 besagt sie, dass die Gebäudehülle luft- und winddicht ausgeführt werden muss. Dies überrascht insofern nicht, als dass Betrachtungen des Feuchteeintrags in eine Konstruktion anhand von sd-Werten einzelner Schichten wenig Aussagekraft haben, wenn ebendiese Schichten eine mangelhafte Luftdichtheit aufweisen. Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen an die Luft- und Winddichtheit von Holzhäusern und Holzfertighäusern bietet deshalb die 2020 veröffentlichte ÖNORM B 2340 an. Neben Grundlagen der Planung und Ausführung werden mögliche Materialien der luftdichten Ebene sowie Ausführungsbeispiele angeführt.
Einen gebäudespezifischen Grenzwert für die Luftwechselrate und damit die Luftdurchlässigkeit von Gebäuden liefert die OIB-Richtlinie 6 in Form des n50-Werts. Der n50-Wert ist das Verhältnis zwischen dem Leckagestrom bei 50 Pa Druckdifferenz (V̇50) in einer Stunde und dem Netto-Innenvolumen des Gebäudes (Vn) und kann mithilfe einer Luftdurchlässigkeitsmessung gemäß ÖNORM B 9972 (Blower-Door) ermittelt werden. Die ÖNORM B 2340 hält hierzu fest, dass auch beim Einhalten der Grenzwerte der Luftwechselrate n50 daraus nicht ohne weiteres auf die Qualität der luftdichten Ebene geschlossen werden kann. Eine Bewertung der einzelnen Leckagen ist erforderlich, um Aussagen über das Schadensrisiko treffen zu können. Weiters sind Leckagen nicht automatisch schädlich, was eine differenzierte Betrachtung erfordert. Auch wenn der n50-Wert hinsichtlich des Schadensrisikos nur eine sehr grobe Einschätzung ermöglicht, ist für die Reduktion des Heizwärmebedarfes und die Sicherstellung des effizienten Betriebes etwaiger Lüftungsanlagen ein möglichst geringer Wert anzustreben.“
Weiterlesen im vollständigen IBO-Text:
Hier gibt es den Text des > IBO / Teil 1 – Grundlagen der Luftdichtheit
Hier gibt es den Text des > IBO / Teil 2 – Luftdichtheit von lehmverputzten Strohballengebäuden
Teil 3 erscheint erst.