Die Corona-Nebel lichten sich: Die Kurzarbeitsmodelle werden klarer und die Mitarbeiter*innen können sich ihr reduziertes Gehalt ausrechnen. Dabei gibt es aber auch andere Lösungen.

Bahnhof
Immer mehr Baustellen müssen schließen. Diese hier ist noch fertig geworden (Hbf-Wien). Foto: Starmuehler_autark.cc

Viele Baustellen wurden im Rahmen der Corona-Abschottung geschlossen, aber nicht alle. „Wenn wir Reparaturen durchführen, sind wir natürlich willkommen. Instandhaltungsarbeiten stoßen aber manchmal auf Skepsis“ berichtet Michael Mattes, Bundesinnungsmeiser der österreichischen Installateure. Er fragt sich, wie lange es die Betriebe noch aushalten, derart in Schockstarre versetzt zu werden.

In Deutschland scheint man jedenfalls weniger rigoros zu sein, bei FH Holzbaustatik im bundesdeutschen Lienen wurde uns gesagt: „Alle Baustellen in Betrieb, wie können uns vor Arbeit kaum retten“.

Unruhe wird größer
Mittlerweile mehren sich die grummelnden Kommentare, die das Abwägen von Quarantäne-Nachteilen gegen die Vorteile der Kasernierungen aufrechnen. Der Druck wird steigen, von Woche zu Woche, glauben viele Befragte. Vor allem die gänzliche Unklarheit, wann denn wieder wenigstens ein Teil des Betriebs aufgenommen wedren kann, macht den Unternehmen zu schaffen.

Bis dahin wird eifrig gerechnet: Welche Modelle gibt es, um über die Runden zu kommen. Österreich, die Schweiz und Deutschland werfen ja im Wochenrhythmus Milliardensummen für Rettungsmaßnahmen auf den Tisch: In Deutschland ist man bei 156 Milliarden Euro angekommen, in Östereich bei 38 Milliarden und in der Schweiz rückt Finanzminister Ueli Maurer 42 Milliarden Franken heraus. Die Politiker in ihrem Element, sie versprechen den Bürgern Rettung und wollen es mit dem Geld der Bürger*innen bezahlen.

Welches Modell ist das beste für mich?
Der österr. Gewerbeverein macht darauf aufmerksam, dass die Kurzarbeit für die Betriebe nicht immer der beste Weg sein muss, und ein deutscher Fachanwalt übertitelte seinen Artikel in der F.A.Z. mit „Vorsicht vor der Kurzarbeit“. Denn Behaltefristen und Ansprüche müssen ins Kalkül gezogen werden, bevor der Antrag über die Email-Leitung gejagt wird.

Hier finden Sie die sehr ausführlichen Darstellungen des Gewerbevereins.

Und für alle, insbesondere Arbeitnehmer in Österreich, hat das Arbeitsmarktservice (AMS) einen Rechner online gestellt, der die Kurzarbeitszeitbeihilfe bzw. das Mindestnettoentgelt bei COVID-19 Kurzarbeit berechnet. Sie finden ihn hier.

Und hier hat der Gewerbeverein eine sehr umfassende Zusammenstellung der Informations-Möglichkeiten veröffentlicht.

(hst)

 

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