Eine grüne Zukunft und ressourcenschonende Prozesse brauchen Investitionen. Diese Förderungen können einen Teil der Last stemmen.   

Der Umweltschutz muss gefördert werden. Durch Taten und eben auch durch Förderungen. Foto: pxhere

Ressourcen- und Abfall-Management sind wie der Umweltschutz zentrale Elemente unserer zukünftigen Wirtschaft. Sie jetzt zu forcieren, bringt Langzeit-Vorteile. Deshalb werden sie auch durch Förderungen gestützt. Hier ein Überblick für Österreich. 

 

Rohstoff-Management

Weniger Input bei gleichem Output. Das ist das grundlegende Ziel des Ressourcen-Managements und wird auch vom BMNT gefördert. Dazu gehören die Optimierung von Produktionsprozessen, die Minderung von Materialverlust durch bessere oder konstantere Qualität, ressourcenschonendes Design und verbessertes Werkstoffrecycling. Betragen die Investitionen mindestens 35.000 €, so können 20–30 % der Kosten für Maschinen, Fertigungsanlagen, Produktionsanlagen oder Anlagenteile gefördert werden.

Zu dieser Förderung gehört auch die Verwendung von Produkten basierend auf nachwachsenden Rohstoffen, die unmittelbare Umwelteffekte bringen. Zu den Rohstoffen gehören mitunter natürliche Dämmstoffe, Biokunststoffe und der Ersatz von Erdöl durch Pflanzenöl. Hier gilt die Förderung für die höheren Kosten durch die nachwachsenden Rohstoffe (ab 10.000 €) und kann 30–35 % betragen. Mehr

Gefährliche Abfälle

Die Förderung inkludiert Maßnahmen zur Vermeidung, stofflichen und thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen. Förderbar sind hier die Kosten für die Aufbereitungsanlagen und für andere Anlagenteile, sowie für die Planung und die Montage. Die Mindestinvestition beträgt 35.000 €, der Förderungssatz hängt von der umgesetzten Manahme ab. Abfallvermeidung bringt bis zu 30 %, Stoffliche Verwertung bis 20 % und thermische Verwertung oder sonstige Behandlung 10 %. Mehr

Luftreinhaltung

Hierbei geht es um Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen im industriellen und gewerblichen Anlagenbereich, sowie die Reduktion von Staub und insbesondere Feinstaub. Hinzu kommt die Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, -geräten und Sonderfahrzeugen.  

Bei Partikelfiltern gibt es keine Mindestinvestition, bei anderen Maßnahmen beträgt sie 35.000 €. Dafür beträgt die Förderung für Partikelfilter 2.500 € pro Filter und bei den anderen Maßnahmen 15–25 %. Mehr

Sonstige Umweltschutzmaßnahmen

Sonstige Umweltschutzmaßnahmen bezeichnen schlicht alles, das keiner anderen Kategorie des Umweltschutzes zugeordnet werden kann. Dazu zählen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichem Lärm, zur Reduktion klimarelevanter Gase oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung von diversen Umweltbelastungen.  

Beim Lärmschutz beträgt der Förderungssatz 10–20 %, bei der Vermeidung und Verringerung klimarelevanter Gase sind es 30–35 % und bei Demonstrationsanlagen sind es 40 %. Mehr

Abwasserentsorgung für Gemeinden

Alle Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften können Förderungen beantragen für die Ersterrichtung von Abwasserreinigungsanlagen und Schlammbehandlungsanlagen, die Sanierung von Abwasserbeseitigungsanlagen älter als 40 Jahre, die Anpassung von Abwasserreinigungsanlagen an den Stand der Technik, die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters und Benchmarking. Mehr

Wasserversorgung Gemeinde

Umgekehrt bekommt die gleiche Gruppe auch eine Förderung für Wasserversorgung. Hierbei geht es um die Ersterrichtung von Anlagen für Wassererfassung, -speicherung, -verteilung und -aufbereitung, sowie die Sanierung der entsprechenden Anlagen, die älter sind als 40 Jahre. Mehr

Abwasserentsorgung für Einzelpersonen

Auch Einzelpersonen und Unternehmen können Förderung für die Abwasserent- und –versorgung erhalten. Diese gelten immer für bis zu 4 Objekte. Bei der Entsorgung unterscheiden die Förderungen zwischen jener bis zu 50 EW und jener über 50 EW. Außerdem gibt es eine Förderung für die Wasserversorgung für bis zu 4 Objekte und die Wasserversorgung in Extremlage.   

Wenn Sie noch weitere Förderungen aus dem Segment kennen, kommentieren Sie diese doch gerne, wir fügen Sie gern ein, oder schicken Sie sie an office@starmuehler.at(flb)

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