Update (4.1.2023, 15:35) - Für alle Erneuernbaren-Strom-Produzenten in Österreich geht der „offizielle“ Marktpreis weiter bergab: Im letzten Quartal 2022 waren es noch 51,45 Cent pro Kilowattstunde, die der Staat für den ins öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom bezahlt hat, im ersten Quartal 2023 war es nur mehr halb so viel: 26,86 Cent/kWh. Dann ging es noch weiter bergab: Ab erstem April 2023 fiel der Tarif um weitere fast 50 Prozent auf 14,46 Cent, mit Juli 2023 waren es 13,69 Cent/kWh. Und mit dem ersten Oktober 2023 fiel der Einspeisetarif auf 12,46 Cent/kWh.
Ab 1. Jänner 2024 also der neue Tarif für die folgenden drei Monate : 9,63 Cent/kWh.
Dies gab nun die staatliche e-Control bekannt. Damit können private und institutionelle Photovoltaik-Produzenten, die ihren Strom-Überschuss in die Netze einspeisen, nur mehr von dem Erlösen träumen, die es noch vor einigen Monaten gegeben hat.
Neue – kompiziertere – Berechnung
Allerdings hat der Gesetzgeber vor Weihnachten noch eine neue Berechnungsregelung eingeführt. Sie ist deutlich komplizierter als die bisherige Berechnung, wie u.a. die Kleine Zeitung zusammenfasst: „Bis Ende 2023 errechnete sich die OeMAG-Vergütung aus dem Mittelwert der letzten fünf Handelstage vor Beginn des jeweiligen Quartals und den Strompreisnotierungen der jeweils nächsten vier Quartale.
Dieser Mittelwert, der von der Regulierungsbehörde E-Control immer zu Beginn des Quartals veröffentlicht wird, spielt bei der OeMAG zwar weiter eine Rolle, bildet nun aber nur noch die Obergrenze der Vergütung. Abhängig von den Strompreisen am Spotmarkt kann der Preis, den die OeMAG pro Kilowattstunde (kWh) bezahlt, aber auch auf 60 Prozent des von der E-Control ermittelten Marktpreises sinken.“
Preisspanne von 5,78 bis 9,63 Cent
Für das erste Quartal 2023 veröffentliche die E-Control am Mittwoch einen Wert von 9,63 Cent pro kWh. Damit ergibt sich für die OeMAG eine Preisspanne von 5,78 bis 9,63 Cent. Die tatsächliche Hohe der Vergütung hängt dann vom Spotmarkt ab und wird monatlich im Nachhinein von der OeMAG ermittelt und veröffentlicht.
Hier geht es zur Erklärung auf der OeMAG-Website.
Anmerkung: Der Marktpreis wird vom Staat ausgezahlt, wenn die PV-Produzent:innen vom üblichen geförderten Garantie-Tarif auf den Marktpreis umgestiegen sind (was in Österreich im vergangenen Jahr so viele gemacht haben, dass die auszahlende OeMAG mit den Umstellungen überfordert war).
Stromkunden, die nicht auf den Marktpres umgestiegen sind, haben mit ihren Energieversorgen jeweils eigene Abmachungen gemäß den Tarifen dieser Unternehmen abgeschlossen. Manche Kunden bekommen mittlerweile durchaus bereits höhere Erlöse, als der OeMAG-Marktpreis ausmacht – wobei diese jeweils auch nur bei Abnahme des Stroms zu einem (dann oft auch höheren) Bezugspreis gewährt werden.
Marktpreis folgt den Börsepreisen
Der neue, niedrigere Wert, gilt für ein Quartal, ab April 2024 wird wieder ein neuer Wert gelten. Die Berechnung des Marktpreises erfolgt seit dem 2. Quartal 2019 ausschließlich auf Basis des Phelix-AT an der Leibziger Stromböre. Gemäß § 41 Ökostromgesetz 2012 hat die Energie-Control Austria vierteljährlich die durchschnittlichen Marktpreise elektrischer Grundlastenergie festzustellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Dieser Marktpreis beträgt demzufolge 96,26 Euro/MWh * (nach 124,64 Euro/MWh für das 4. Quartal 2023). Als Grundlage für die Berechnung werden die letzten fünf vollständigen Handelstage im jeweiligen Quartal herangezogen. 96,26 Euro/MWh entsprechen 96,26 Cent/kWh
ACHTUNG! Der angegebene Preis ist nicht mit dem Energiepreis für Endkunden gleichzusetzen. Er spiegelt lediglich - wie im Ökostromgesetz vorgegeben - den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie wider.
Und wie gesagt: diese Summe wird nur ausbezahlt, wenn die Produzent:innen auf den Marktpreis umgestiegen sind (in dem sie mindestens ein ganzes Jahr bleiben müssen).
Marktpreise auf der e-Control-Website.
(hst)



