Anmeldungen werden schon gerne entgegengenommen. Im Jänner/Februar 2021 starten die ersten Pilot-Veranstaltungen, also die ersten zweimonatigen Ausbildungen.
Aus der Idee des ehemaligen Bundesinnungsmeisters Joe Witke entsteht gerade, unter der Ägide des neuen BIM Andi Wirth (Foto unten), nach einigen Durststrecken und Verfeinerungen, eine neue Ausbildungsschiene, die dem Arbeitskräftemangel abhelfen soll. Wer nämlich derzeit einen Elektriker ruft, muss Geduld haben. Alles überlastet. Monatelange Wartezeiten auf Montagen aller Art sind eher die Regel als die Ausnahme. Photovoltaiker sind Mangelware, an Aufträgen mangelt es nicht, aber am Personal, das die Module aufs Dach schrauben soll.
Wie soll aber dann die vielbeschworene Energiewende gelingen?
Genau hier setzen jetzt die Elektro-Gewerbe in Österreich an: Die Bundesinnung der Elektrotechnik hat gemeinsam mit dem Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels und der Elektroindustrie eine Initiative für eine Recruiting Kampagne gestartet, mit dem Ziel 2.000 Arbeitssuchende in Beschäftigung zu bringen.
Umschulung für fast alle möglich
Ziel ist es, Arbeitssuchenden (Arbeitslose, Schulabbrecher, Menschen mit Wunsch nach Berufswechsel, …) eine schnelle Möglichkeit zu geben, in der Welt der Elektrotechnik für einen ganz bestimmten Bereich Fuß zu fassen, und sich dafür in 2 Monaten umschulen lassen zu können. „Das kann natürlich nur für ganz bestimmte und abgegrenzte Tätigkeiten funktionieren und kann niemals eine ordentliche Berufsausbildung ersetzten“ sagt Gottfried Rotter, Geschäftsführer der e-Marke, der Marketingorganisation der führenden Elektriker-Unternehmen.
Die Definition des Elektro-Praktikers
Dazu sagt die unter Federführung von LIM Christian Bräuer erstellte Ausbildungsrichtline: Der „Elektro-Praktiker für festgelegte Tätigkeiten“ ist ein/e Arbeitnehmer/in mit zertifizierter Qualifikation in einem Teilbereich der Elektrotechnik. Für diese „festgelegte Tätigkeit“ (Teilbereich der Elektrotechnik) muss eine Ausbildung im betreffenden elektrotechnischen Bereich absolviert und erfolgreich (Prüfung in Theorie und Praxis) abgeschlossen werden. Die Ausbildungskriterien werden von der Bundesinnung der Elektro,- Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker herausgegeben und nach Bedarf aktualisiert. Absolventen sind nach positiv abgeschlossener Ausbildung ausschließlich für den ausgebildeten Bereich als Elektro-Praktiker heranzuziehen. Es handelt sich dabei um eine non-formale Ausbildung.
Gottfried Rotter, e-Marke, neben dem ehemaligen Bundesinnungsneister Joe Wittke, der offenbar gerade über die neue Ausbildungsidee nachdenkt. Hier bei einer Veranstaltung in den Verlagsräumen des Starmühler-Verlags. (Foto: Verlag)
Merkmale der „festgelegten Tätigkeit
Die vom Absolventen auszuübende tatsächliche Tätigkeit im Betrieb bleibt auf bestimmte, fest definierte Aufgaben beschränkt, die vom Arbeitgeber schriftlich als Arbeitsanweisung vorzugegeben sind und sich an den Inhalten der Ausbildung zum Elektro-Praktiker orientieren. Dabei handelt es sich um Routineaufgaben, die bei der Ausübung regelmäßig auszuführen sind. Festgelegte Tätigkeiten können nur für Niederspannungsanlagen (1000V AC / 1500 DC) ausgebildet werden. Zugangsvoraussetzungen sind dabei
- Mindestalter: vollendetes 19. Lebensjahr
- Pflichtschulabschluss
- Ausbildung zum Ersthelfer (Erste-Hilfe)
Das Grundmodul besteht dabei aus 200 Ausbildungsstunden, wozu noch die verschiedenen Fachmodule (z.B. PV mit 120 Stunden) dazu kommen. Dies entspricht dann ca. einer Ausbildungszeit von zwei Monaten in Theorie UND Praxis.
Der Bundesimmungsmeister der E-Techniker, Andi Wirth, hat Politik und AMS mit an Bord holen können. Die ersten 2 Pilotprojekte in Linz und in Wien werden im Jänner bereits stattfinden. Danach kann evaluiert und nachgeschärft werden.
(hst)