Ökologische Aspekte könnten erst in einer zukünftige Steuerreform berücksichtigt werden, stellte Vizekanzler Mitterlehner in einer Anfragebeantwortung fest.
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (links) verteidigt die Steuerreform, auch wenn die Ökologie kaum eine Rolle spielte © BKA/Andy Wenzel
Für viele Fachleute und Konsumenten stellte die österreichische Steuerreform in ökologischer Hinsicht eine Enttäuschung dar. Dies brachte auch der niederösterreichische Energietechniker DI Helmut Prinz zum Ausdruck. In einem Brief an Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) schrieb er: "Es ist für mich
unverständlich, warum durch eine Steuerbefreiung von der Kohle-Abgabe für Kraftwerke jährlich ein Entgang von 70 Mio. Euro in Kauf genommen wird, obwohl die Verbrennung von Kohle die klimaschädlichste Form der Energiegewinnung ist und massive Gesundheitsschäden die Folge sind.

Pro Jahr werden durch die Kohleverbrennung in Österreich (inkl. Stahlerzeugung) 120 vorzeitige Todesfälle und gesamtgesellschaftliche Folgeschäden in Höhe von 192 Mio. Euro verursacht. Ein Ende der Steuerbefreiung für Kohlestrom könnte zumindest einen Teil dieser Schäden wiedergutmachen und würde die Konkurrenzfähigkeit von sauberen oder weniger umweltbelastenden Alternativen verbessern."

Mitterlehner antwortete ihm nun u.a. so: "Bezüglich Ihrer Forderung nach einer ökologischen Steuerreform möchte ich darauf hinweisen, dass diese nur im internationalen Einklang erfolgen kann. Eine einseitige Änderung der Umsatzsteuer oder anderen Steuern in Österreich, verschlechtert die heimische Wettbewerbssituation der Unternehmen, schwächt die Wirtschaft und kostet Arbeitsplätze. Daher sehe ich den Spielraum für eine ökologische Steuerreform - wir befinden uns zudem im 7. Jahr einer Wirtschaftskrise - eher eingeschränkt. Bekanntlich soll im Bereich des Sachbezugs eine ökologische Tangente eingeführt werden. Demnach soll für Pkws mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 120 g/km weiterhin ein Sachbezug von 1,5% eingehoben werden, für Pkws mit einem höheren CO2-Ausstoß künftig 2%. Pkws mit reinem Elektromotor sowie Fahrräder werden vom Sachbezug gänzlich befreit werden.

Bezüglich einer Abschaffung der Steuerbefreiung für Kohlestrom möchte ich anmerken, dass ökonomische Anreize zur Unterstützung emissionsärmerer Energieversorgungssysteme grundsätzlich überlegenswert sind. Tatsache ist, dass Kohlekraftwerke einen höheren CO2 Emissionswert pro erzeugter kWh haben, wobei aber die wenigen in Österreich betriebenen Anlagen als effiziente KWK Anlagen wiederum auch die Abwärme zur Fernwärmeversorgung effizient nutzen. Auswirkungen auf die Gesamtsysteme, insbesondere der Aspekt der Versorgungssicherheit, sind bei jeder Entscheidung über das ökonomische Umfeld von thermischen Kraftwerken daher zu beachten. Tatsache ist aber auch, dass thermische Kraftwerke derzeit unter massivem ökonomischem Druck stehen, da die Strom-Marktpreise deren Einsatz kaum
zulassen, decken diese nicht einmal die Brennstoffkosten ab.

Beim Einsatz von Kohle in Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie werden gemäß Kohleabgabegesetz die Abgaben nach Verwendung der Kohle rückerstattet, damit keine Doppelbesteuerungen erfolgen - werden doch Energieabgaben immer beim Endverbraucher eingehoben."

Weitere Informationen:
Wirtschaftsministerium: www.bmwfw.gv.at
Energieverbände fordern von der Regierung Öko-Aspekte in der Steuerreform: Presseaussendung

Leserbriefe, Anmerkungen, Kommentare bitte an redaktion(at)energie-bau.at

ebau newsletter