"Wir sind so happy!!!" heißt es beim österreichischen Umweltdachverband in einer ersten Aussendung. Der kämpfte seit Jahren gegen ein Energie-Projekt, dass seiner Meinung nach weit über das Ziel hinausschoss, erneuerbare Energien zu fördern. Und weiter: "Dieser lang erwartete Schritt ist ein Meilenstein in der Wasserkraft vs. Gewässerschutz/Naturschutz-Geschichte. Und endlich ein Schritt in die richtige Richtung!" freut sich Gerhard Heilingbrunner, der ehrenamtliche Präsident des Umweltdachverbandes.
Dem Umweltdachverband wurde heute Mittag vom für den Fall Schwarze Sulm zuständigen Fachbeamten der Europäischen Kommission bestätigt, dass gegen die Republik Österreich auf Grund der Bewilligung des Baus eines Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstoßes gegen das in der Wasserrahmenrichtlinie normierte Verschlechterungsverbot eingebracht wird. Der UWD sieht sich im Kampf für den Erhalt des Naturjuwels Schwarze Sulm bestätigt. Es besteht nun auch große Zuversicht, dass der österreichische Verwaltungsgerichtshof dieser Rechtsansicht folgt und der Amtsbeschwerde des Umweltministers, den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid von Landeshauptmann Voves aufzuheben, stattgeben wird. Wir ersuchen ferner den Justizminister, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der rechtswidrigen wasserrechtlichen Genehmigung des Landes Steiermark anzukurbeln", so Heilingbrunner abschließend.
Pressemeldung der Kommission
Umweltdachverband (UWD)
Die EU-Kommission klagt Österreich in der Causa Schwarze Sulm
- Details
Ein Wasserkraftwerk auf der Schwarzen Sulm (Steiermark) darf nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht gebaut werden, weil sich die Wasserqualität zu sehr verschlechtern würde.



