In einem gemeinsamen Brief verlangen Umweltorganisationen und Erneuerbaren-Verbände vom österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn, sich gegen den Vorschlag zur Neuregelung der Umweltbeihilfen auszusprechen.
Fossile Kraftwerke würden mit der neuen Leitlinie klar bevorzugt, heißt es von Seiten der Kritiker. Foto: © IG Windkraft

Schon am 9. April könnte der neue Leitlinienentwurf für staatliche Umweltbeihilfen des Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia von der EU-Kommission beschlossen werden. Durch eine Einschränkung der Unterstützungsmöglichkeiten will der Vorschlag künftig den Wettbewerb im Energiebereich ankurbeln, im Zuge dessen soll etwa das Einsepeisetarif-System für den Ökostromausbau abgeschafft werden. Förderungen für Atom- und Kohlekraft dürften im Gegensatz dazu unangetastet bleiben, diese „einseitige Benachteiligung für erneuerbare Energien ist für Umweltschützer und Erneuerbaren-Verbände nicht akzeptabel: Wird der Vorschlag angenommen, dann droht die Energiewende ins Stocken zu geraten“, betont Greenpeace Österreich in einer Aussendung.
 
Auch Stefan Moidl Geschäftsführer der IG Windkraft, meint: „Der aktuelle Entwurf ist eindeutig ein Verhinderungspapier und nicht eine Richtschnur für einen forcierten Ausbau.“ Ab 2017 sind Ausschreibungen bei der Vergabe der Fördermittel zwingend vorgeschrieben - alle bisherigen Versuche mit Ausschreibungssystemen seien jedoch kläglich gescheitert, hätten keinen wesentlichen Ausbau der erneuerbaren Energien mit sich gebracht und waren teurer als andere Systeme. „Die restriktive Herangehensweise räumt dem bestehenden fossil-atomaren Energiesystem die Steine aus dem Weg und unterstützt Kohle- und Atomkraftwerke weiter im System zu bleiben.“
 
„Der neue Leitlinienentwurf für staatliche Umweltbeihilfen ist das Papier nicht wert, auf dem er steht,“ meint auch Erwin Mayer, stellvertretender Geschäftsführer der Kleinwasserkraft Österreich. Die flächendeckende Einführung des Systems würde schon allein durch die Umstellung den Ausbau der erneuerbaren Energien auf ein Minimum reduzieren. „Die österreichischen Erfahrungen mit der Notifizierung des Ökostromgesetzes haben gezeigt, dass von der Erarbeitung eines neuen Fördersystems bis zu dessen Umsetzung mindestens zwei Jahre vergehen. In diesem Fall müsste aber nicht nur das österreichische Fördersystem, sondern gleich über zwanzig gleichzeitig von der EU Kommission genehmigt werden. Dies wird die Zeit wohl kaum verkürzen.“
 
Der gemeinsame Brief der Umweltorganisationen Global2000, Greenpeace, Klimabündnis und WWF und den Erneuerbaren-Verbänden Austria Solar, Arge Kompost und Biogas, Erneuerbare Energie Österreich, IG Windkraft, Kleinwasserkraft Österreich, Österreichischer Biomasse-Verband, Photovoltaic Austria und ProPellets Austria fordert von Kommissar Hahn, sich klar gegen diesen Vorschlag auszusprechen: „Kommissar Hahn muss die Chance nutzen, zu zeigen, dass er nicht die Interessen der Atom- und Kohlelobby vertritt, sondern die Wünsche der breiten Mehrheit der Menschen unterstützt, die verlangen, dass sich die EU für mehr saubere Energie einsetzt.“

Der Brief im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,
 
am 14. Februar endete die Einspruchsfrist für das Konsultationsverfahren zum Vorschlag zur Neuregelung der staatlichen Beihilfen im Umweltschutzbereich für den Zeitraum 2014 – 2020. In diesem Vorschlag der EU-Kommission wird dargestellt, welche Möglichkeiten es in Zukunft zur Unterstützung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt.
 
Nach dem Ende der Einspruchsfrist hat es aus unserer Sicht zwar einige leichte Verbesserungen gegeben, aber das von Kommissar Almunia vorgeschlagene System soll in seinen Grundzügen gleich gehandhabt werden. Wir befürchten, dass ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien hierdurch stark gebremst wird. Das konterkariert nicht nur die Bestrebungen zur Einhaltung des 2°-Ziels und zur Verringerung der Import-Abhängigkeit, auch gefährdet es die zahlreichen Arbeitsplätze, die durch die Investitionen in den vergangenen Jahren in ganz Europa gerade bei den kleinen und mittleren Unternehmen entstanden sind. Die durch die Ukraine-Krise wieder im Mittelpunkt der EU-Politik stehende Importabhängigkeit müsste ein Grund sein, die Anstrengungen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu stärken - statt zu stoppen.
 
Da der Vorschlag am 9. April in der Kommission beschlossen werden soll, wenden wir uns jetzt an Sie. Wir bitten Sie, bei Ihrem Kollegen Almunia darauf zu bestehen, dass die Beihilfen im Energie- und Umweltbereich erst dann neu geregelt werden sollen, wenn gleichzeitig ein Vorschlag zur Einbeziehung der externen Kosten aller Energieträger, also inklusive Atomenergie und fossiler Energien, vorliegt. Das ist derzeit nicht der Fall, - und damit droht eine Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Energieträger – zu Lasten der sauberen, erneuerbaren Energien.
 
Unser zentraler Kritikpunkt am jetzigen Vorschlag ist, dass zwar die Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien neu geregelt werden soll, aber dass kein Plan vorliegt, wie die viel stärkere direkte und indirekte Förderung für Atomenergie und fossile Energie reduziert werden soll. Wie hoch diese Förderungen sind, ist in der ursprünglichen Version des Berichtes ‚making the most of public intervention‘ (Okt. 2013) nachzulesen: im Jahr 2011 wurden erneuerbare Energien in der EU27 mit insgesamt 30 Mrd. Euro unterstützt. Atomenergie wurde mit 35 Mrd. Euro - und fossile Kraftwerke wurden mit 26 Mrd. Euro unterstützt. Darüber hinaus gab es für fossile Energie eine weitere indirekte Unterstützung von 40 Mrd. Euro, unter anderem für Gesundheitsausgaben. Insgesamt werden Atomenergie und fossile Energien also mit mehr als 100 Mrd. Euro unterstützt. Die Haftungskosten für Atomkraftwerke sind dabei nicht inkludiert. Der jetzige Vorschlag möchte zwar die Förderungen für erneuerbare Energien verringern, lässt aber die Unterstützung für Atomenergie und fossile Energie unangetastet. Das ist beim Streben nach mehr Marktwirkung nicht sehr zielführend.
 
Einige unserer Kritikpunkte im Detail:
 
- Effektives System wird verunmöglicht: Grundlage für das jetzige System zum Ausbau der Ökostromversorgung ist in den meisten EU-Staaten ein Einspeisetarifsystem. Internationale Vergleiche zeigen, dass Einspeisetarife im Vergleich zu anderen Systemen zur notwendigen Planungssicherheit führen, vom Markt gut angenommen werden, und einen stetigen Ausbau zu überschaubaren Kosten garantieren. Die Zufriedenheit mit dem jetzigen System ist groß. Würde Österreich aber durch die neue Beihilfenregelung gezwungen werden, das System zu ändern, würde das zu viel Unverständnis führen. Wir verlangen, dass das Ziel eines Systems ein möglichst rascher Ausbau der Ökostromversorgung auf Grundlage der langfristigen klimapolitischen Ziele sein muss. Nach diesen Kriterien muss ein System ausgewählt werden, - und bisherige Erfahrungen zeigen, dass ein Einspeisetarifsystem unter den bisherigen wirtschaftlichen Voraussetzungen die Anforderungen am besten erfüllt.
 
- Subsidiaritätsprinzip wird übergangen: es stellt sich die Frage, wie sich der Vorschlag zum Subsidiaritätsprinzip verhält. Zum Prinzip der EU gehört die freie Wahl der Energiequellen der Mitgliedsstaaten. Auch die Wahl der Unterstützungsmechanismen soll dazu gehören, wobei die Mitgliedsstaaten je nach geografischer, energiepolitischer und markttechnischer Situation und je nach gewünschtem Energiemix, maßgeschneiderte Systeme für die eigene Situation entwickeln können. Wir halten es nicht für zielführend, dass ein System, das in vielen EU-Mitgliedsstaaten gut funktioniert, auf Druck der EU geändert werden muss.
 
- Investitionssicherheit wird gefährdet: müssen, wie beabsichtigt, Gesetzesänderungen anhand der neuen Leitlinien bewertet werden, dann gefährdet dies umgehend nach dem Inkrafttreten die bereits getätigten Investitionen. Denn jede Änderung im Ökostromgesetz müsste nach den neuen Leitlinien ausgerichtet sein, und kann zu einer gezwungenen Abschaffung der Einspeisetarife führen. Das bedeutet, dass das Ökostromgesetz de facto nicht mehr novellierbar ist, da eine Novellierung beinahe automatisch zu einer Systemänderung führen würde. Das bringt eine Verunsicherung für potentielle Investoren mit sich und somit wird der Ausbau der Ökostromversorgung sofort nach dem Inkrafttreten drastisch gebremst. Das konterkariert die Klimapolitik.
 
- Große Energielieferanten profitieren, Bürgerbeteiligung wird unattraktiv: Kommt es tatsächlich zu einem System, das auf internationale Ausschreibungen basiert, dann ist hiermit in erster Instanz den Interessen der großen Energielieferanten gedient. Denn europaweite Ausschreibungen sind mit einem hohen administrativen Aufwand und Rechtsrisiken verbunden. Das führt zu unnötigen Kosten. Alleine schon die Teilnahme an Ausschreibungen, ohne Erfolgsgarantie, führt bei den teilnehmenden Unternehmen zu Kosten. Es ist dadurch sehr fraglich ob die versprochene Kostensenkung tatsächlich zu Stande kommt. Umgekehrt ist für Haushalte, kleine Energiegenossenschaften und Bürgerbeteiligungsgesellschaften die Hürde für die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen sehr hoch – zu groß sind die Unsicherheiten, Kosten und Risiken. Ergebnis hiervon wird sein, dass die treibende Kraft hinter der bisherigen ‚Energiewende‘ – die Bereitschaft vieler Menschen, in den Ausbau sauberer Energien zu investieren – großteils wegfällt.
 
- Internationale Ausschreibungen gefährden regionale Energieerzeugung: Internationale Ausschreibungen werden dazu führen, dass dort investiert wird, wo die Gewinnerwartungen am höchsten sind, also hauptsächlich in Regionen, in denen die Bedingungen optimal sind. Das bedeutet also zum Beispiel, dass der Ausbau der Windkraft vor allem in Küstenregionen stattfinden wird, oder der Ausbau von Sonnenenergie in der Mittelmeerregion. Das mag zwar rein von der Produktionsseite her betrachtet zu niedrigen Kosten pro kWh führen. Der Nachteil ist aber, dass Netzausbaubedarf und Speicherbedarf groß sind, und dass die aus Sicht der Netzstabilität und Versorgungssicherheit wünschenswerte Diversifikation beim Erzeugungsmix nicht zu Stande kommt. Die vorgeschlagenen Schwellenwerte, über die eine Ausschreibung zu erfolgen hat, sind viel zu niedrig, um eine diversifizierte regionale Energiever-sorgung herzustellen. Ein System, basierend auf internationalen Ausschreibungen, gefährdet also eine dezentral organisierte Energieversorgung mit regional abgestimmter Erzeugung und Konsum.
 
- Ungleichheit bei erlaubter Unterstützung: laut Vorschlag dürfen in Zukunft Kraftwärmekopplung (meist auf Basis fossiler Energien) und CCS (Carbon Capture and Storage; eine in Österreich verbotene Technologie) zu 100% unterstützt werden, erneuerbare Energien aber nur mit maximal 45 bis 65 Prozent.
 
- Industrie-Ausnahmen erhöhen Kosten für Haushalte: der vorliegende Vorschlag enthält eine deutliche Ausweitung von Ausnahmen für die Industrie, was die Kosten für alle, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, erhöhen würde. Das ist nicht akzeptabel: Ausnahmen müssen verringert und mit strikten Kriterien versehen werden.
 
Grundsätzlich begrüßen wir das Streben nach einem funktionierenden Markt, aber Voraussetzung dafür ist, dass die direkte und indirekte Unterstützung für Atomenergie und fossile Energie so rasch wie möglich reduziert wird. Erst dann wird es eine wirkliche Marktwirkung geben. Der jetzige Vorschlag wird zu einer einseitigen Verschlechterung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien führen, und ist darum für uns nicht akzeptabel.
 
Daher bitten wir Sie, sich bei Ihrem Kollegen Almunia für eine grundlegende Bearbeitung einzusetzen, und den Vorschlag in jetziger Form abzulehnen.
 
Hochachtungsvoll,
 
Mag. Alexander Egit, Geschäftsführer Greenpeace CEE
 
Doris Hammermüller MA, Geschäftsführerin Austria Solar 
 
Norbert Hummel, Vereinsobmann Arge Kompost und Biogas 
 
Dipl.-Ing. Dr. Horst Jauschnegg, Präsident Österreichischer Biomasseverband 
 
Andrea Johanides, Geschäftsführerin WWF Österreich
 
Dr. Hans Kronberger, Präsident Photovoltaic Austria 
 
Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer IG Windkraft 
 
Mag. Erwin Mayer, Stv. Geschäftsführer Kleinwasserkraft Österreich 
 
Mag. Peter Molnar, Geschäftsführer Klimabündnis Österreich 
 
Dipl.-Ing. Josef Plank, Präsident Erneuerbare Energie Österreich 
 
Dr. Christian Rakos, Geschäftsführer ProPellets Austria 
 
Dr. Reinhard Uhrig, Geschäftsführer GLOBAL2000

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