Ende der neunziger Jahre hatte sich der GEA-Chef von den Banken unabhängig gemacht und mit von Privatpersonen geborgtem Geld sein Unternehmen finanziert. Etwa drei Millionen Euro kamen zusammen, die Geldgeber erhalten etwa vier Prozent Zinsen pro Jahr. Ein Erfolgsmodell: GEA hat seitdem Mitarbeiter und Umsatz vervierfacht, mit den Einlagen konnte außerdem die größte Photovoltaikanlage im Waldviertel gebaut werden.
Für die Finanzmarktaufsicht FMA ein Dorn im Auge: Staudinger betreibe bankähnliche Geschäfte, für die er eine Konzession brauche. Für Staudinger eine Einschränkung seiner Bürgerrechte und Grund, öffentlich gegen die Finanzmarktaufsicht vorzugehen. Doch Staudingers Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos, auch der Unabhängige Verwaltungssenat bestätigte Ende letzten Jahres die Rechtsmeinung der FMA. Bis Ende Januar hatte Staudinger Zeit, das geliehene Geld entweder zurückzuzahlen oder eine alternative Lösung vorzulegen.
„Alle Gerichte haben gegen mich entschieden. Ich entdecke jedoch in mir null Unrechtsbewusstsein, und daher bin ich auch nicht bereit, irgendeine Strafe zu bezahlen“, wird Staudinger auf orf.at zitiert. Er wolle die Situation aber nicht weiter eskalieren lassen und steige deswegen auf ein anderes Finanzierungsmodell, das Nachrangdarlehen, um, heißt es weiter. Hierbei erklären sich die Anleger damit einverstanden, dass ihre Forderungen nachrangig sind, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird.
Für Staudinger laut orf.at ein Widerspruch zur Forderung nach mehr Anlegerschutz durch die FMA – die Anleger seien jetzt schlechter gestellt als bisher. FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller sieht dies im orf.at-Bericht genau umgekehrt: „Mit der Nachrangigkeitserklärung erklären die Investoren oder Anleger, dass ihnen bewusst ist, dass sie nachrangig gestellt sind. Sie wissen, dass sie zum Beispiel nicht in einer Einlagensicherung drinnen sind, dass das Unternehmen nicht die entsprechenden Bedingungen erfüllen muss, die auch eine Bank erfüllen muss, und dass sie, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät, nachrangig gestellt sind und in der Kette der Gläubiger ganz hinten sind.“
Quelle: orf.at



