Treten zwischen der Einspeisung und der Entnahme des Stroms im Netz unvorhergesehene Schwankungen auf, werden diese ausgeglichen, indem die Regelenergie kurzfristig erhöht oder gesenkt wird. Dafür gibt es ein mehrstufiges System: zur Stabilisierung der Netzfrequenz wird innerhalb von wenigen Sekunden automatisch die Primärregelleistung dezentral in Kraftwerken abgerufen. Dauert die Beeinflussung des Netzes länger als 30 Sekunden, wird die Sekundärregelung aktiviert, nach 15 Minuten die Tertiärregelung.
Die Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz vom Dezember 2010 änderte den Rahmen des Ausgleichs- und Regelenergiemarktes. Wo vorher etwa die Sekundärregelung in Form eines Mengentausches zu festgelegten Preisen ausgeführt wurde, existiert jetzt ein Markt, der über Ausschreibungen funktioniert. Diese Umstellung des Systems wurde erst im Jahr 2012 voll wirksam. „Leider sind die Kosten für die Ausgleichs- und Regelenergie dadurch nicht gesunken, sondern im Gegenteil drastisch gestiegen - und zwar um fast 100 Millionen Euro“, berichtet IG Windkraft Geschäftsführer Stefan Moidl.
Von dieser Entwicklung ist die Windkraft direkt finanziell stark betroffen. 78% dieser Kosten werden über das Systemdienstleistungsentgelt verrechnet - dies ist in zwei Jahren um 84% gestiegen. Die neue Marktsituation hat laut IG Windkraft auch die Ökostromabwicklungsstelle OeMAG voll getroffen. Von 2011 auf 2012 haben sich die Ausgleichsenergiekosten der OeMAG von 14 auf 29 Millionen Euro verdoppelt. Somit wird auch Windkraftbetreibern, die nach der Tariflaufzeit bei der OeMAG verbleiben, das Doppelte an Ausgleichsenergieaufwendungen abgezogen.
Während die Förderkosten für Ökostrom jährlich veröffentlicht und diskutiert werden, gibt es über die Kosten der Ausgleichs- und Regelenergie, die aber ebenfalls von den Konsumenten und Erzeugern finanziert werden müssen, keine Gesamtdarstellung, beklagt die IG Windkraft. „Es ist eigentlich völlig unverständlich, dass dieser sehr kostenrelevante Bereich völlig intransparent ist und es darüber keinen Gesamtbericht gibt“, so Moidl und führt abschließend aus: „Dieses eklatante Marktversagen muss abgestellt werden. Hier ist die E-Control, auf deren Betreiben es zu dieser Umstellung des Regel- und Ausgleichsenergiemarktes kam, gefordert endlich wirksame Maßnahmen zu erarbeiten und zur Umsetzung zu bringen.“
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010



