Antragsteller können so die Befreiung von den Ökostrom-Gebühren und jenen für den ORF mit einem Formular einreichen. Das teilte die zuständige Behörde E-Control mit. Arbeiterkammer (AK) und Industriellenvereinigung (IV) begrüßten die Verordnung. Konkret müssen Haushalte mit geringem Einkommen seit 1. Juli maximal 20 Euro pro Jahr als Beitrag für die Ökostromförderung bezahlen. Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Rundfunkgebühr. Die AK empfiehlt, den Zählerstand ab Beginn der Befreiung zu notieren, um bei der Jahresabrechnung überprüfen zu können, ob die Befreiung richtig abgerechnet wurde. Außerdem fordert der AK-Konsumentenschutz, dass die Energielieferanten auf der Jahresabrechnung die Verrechnung der fixen und variablen Ökostromanteile für die Verbraucher transparent darstellen.
Die IV hält fest, dass Risikoaufschläge wegen Prognoseunsicherheiten seitens der Stromlieferanten durch das neue Gesetz ausgeschlossen sein sollten. Das neue Finanzierungssystem bringe zwar keinen absoluten Kostendeckel für die Industrie, leiste aber einen Beitrag, um den Wettbewerbsnachteil der energieintensiven Betriebe abzufedern, so die IV.
Mit der Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag werden u.a. die teuren Kosten bei Erzeugung von Ökostrom gedeckt. „Beide Förderbeiträge müssen durch die Stromkunden bezahlt werden. Der Ökostromförderbeitrag wird dabei künftig als Zuschlag zu den Netznutzungskosten verrechnet und errechnet sich aus dem Strom-Jahresverbrauch“, erklärte E-Control-Vorstand Martin Graf. Die Kosten sollen so nachvollziehbarer werden. Dass die Förderkosten nicht mehr über den Energiepreis, sondern als Zuschlag zu den Netztarifen eingehoben werden, sieht die AK skeptisch. Sie warnt vor Trickserei der Stromkonzerne. Konsumenten dürften keinesfalls doppelt zahlen - den neuen Ökostrom-Zuschlag zu den Netztarifen und weiterhin den höheren Energiepreis, warnt die AK und verlangt: „Alle Energielieferanten müssen den reinen Energiepreis senken und das auch klar auf der Rechnung ausweisen.“ Man werde die Preise genau unter die Lupe nehmen, kündigte die AK an.
Wien Energie, EVN und Bewag haben bereits angekündigt, ihre Strompreise mit 1. Juli für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden-Verbrauch um rund 26 Euro pro Jahr zu senken, erinnert die AK. Der Verbund habe ebenfalls Preissenkungen angekündigt. Die AK fordert von allen Energielieferanten Preissenkungen ein.
Laut Wirtschaftsministerium wird durch das neue Ökostromgesetz die jährliche Fördersumme auf 50 Mio. Euro verdoppelt. Trotzdem seien die Kosten im Vergleich zu Deutschland geringer.
Quelle: APA
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Neues Ökostrom-Gesetz seit 1. Juli in Kraft
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Zur Befreiung von Ökostrom-Pauschale und -Förderbeitrag können einkommensschwache Haushalte seit Sonntag den Antrag beim Gebühren Info Service (GIS) stellen, anstatt bei ihrem Netzbetreiber.



