Vor allem für die prekäre Lage der PV-Wartschlange, die momentan schon bis ins Jahr 2023 reicht, gibt es Neuigkeiten. Insgesamt befinden sich 4.200 Antragssteller in der Warteliste die ohne des neuen Entwurfs erst im Jahr 2015. bzw. im Jahr 2023 eine Genehmigung bekommen würden. Bislang konnte der Anlagenbesitzer entweder die Zeit der Wartschlange abwarten oder eine 30 %ige Kürzung der Förderung, für eine Vorreihung, in Kauf nehmen. Der neue Entwurf sieht nun eine Kürzung der 30 %igen Tarifabschläge mittels eines gestaffelten Systems vor. (Siehe Tabelle: Entspricht dem Paragraphen 56 lt. Entwurf)



”Dieser Ansatz muss jedoch erst in der Praxis beweisen”, gibt Hans Kronberger, Präsident vom PVA, zu bedenken. „Es ist ein Start mit angezogener Handbremse, die gelockert werden muss. Die 1,1 GWp müssen bis 2015 erreicht werden, nur dann leisten sie einen echten Beitrag zum Ersatz von Atomstromimporten. Nach 2015 erreicht Photovoltaikstrom die sogenannte Netzparität und wird kurz darauf zum Selbstläufer. Daher seien die geplanten Investitionen aus den Jahre 2015 bis 2020 vorzuziehen. Damit könne ein Ausbauvolumen erreicht werden, das es ermöglicht, bis spätestens 2017 die PV auf Basis der Netzkosten marktfähig zu machen “, ist Kronberger überzeugt.
Den gesamten Entwurf gibt es hier zum Download. (Auf Seite 32, §56 finden Sie die Tarifabschläge)
Quelle: PV-Austria
Bild:PV-Austria



