Unmut in der Photovoltaik-Szene Österreichs: Der neue Gesetzes-Entwurf des Ministeriums verbessere nur die Förderungen von großen PV-Freianlagen und verschlechtere die Finanzierung kleiner und mittlerer Installationen.

PV-Montage
Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden in Zukunft stärker gefördert, kleinere Anlagen weniger. Zumindest laut EAG-Entwurf. (Foto: Starmühler)

Österreichs Umwelt-Ministerium setzt offenbar auf Großanlagen: Während die Förderung für Photovoltaikanlagen über 200 kWp-Leistung nun neu dazukommt, fällt im Gewessler Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) eine wichtige Förderschiene für Anlagen von 5-20 kWp weg. Nämlich die für 13 Jahre garantierte Abnahme von Überschussstrom (der ins öffentliche Netz eingeleitet wird) um zuletzt 7,67 Cent pro Kilowattstunde.

Tarif-Förderung fällt ersatzlos weg
Das EAG soll nun das Ökostromgesetz und damit die OeMAG-Tarifförderung ersetzen. Künftig soll es für Anlagen bis 20 kWp nur mehr Investitionsförderung geben. Diese beträgt derzeit 250 Euro pro kWp. Wer also bisher eine Anlage von 10 kWp gebaut hat, bekam 2.500 Euro Investitionsförderung und zusätzlich 13 Jahre lang die 7,67 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Somit amortisierten sich die Anlagen meistens in diesen 13 Jahren. Nun könnte man den Ausfall mit einer höheren Invest-Förderung kompensieren. Doch daran ist offenbar nicht gedacht. Ministerin Gewessler hat bereits angekündigt, dass sich die 250 Euro gar nicht oder nicht nennenswert erhöhen würden. Diese Förderung bleibe „in diesem Bereich“.

Ein klassischer Fall von Umverteilung von „unten nach oben“ bzw. weg von den Anlagen, die genau dort Strom erzeugen, wo dieser auch verbraucht wird.
PV-Händler Robert Willfurth, Waidhofen

„Massive Verschlechterung“
„Dies bedeutet eine massive Verschlechterung der Fördersituation auch für Kleinanlagen für Einfamilienhäuser oder kleine Landwirtschaften“ sagt der Praktiker und PV-Händler Robert Willfurth, Solarzelle Waldviertel, Waidhofen an der Thaya. Und weiter: „Konnte man bis jetzt die Anlage z.B. auf einem Einfamilienhaus etwas größer bauen (z.B. 15 kWp) und mit dem Überschuss aus dem Sommer dafür im Winter Strom nachkaufen, so ist dies nun nicht mehr möglich. Dafür werden offenbar Großanlagen, auch Freiflächen, gefördert. Ein klassischer Fall von Umverteilung von „unten nach oben“ bzw. weg von den Anlagen, die genau dort Strom erzeugen, wo dieser auch verbraucht wird. Klar ist auch, dass kleinere Anlagen, zb auf verwinkelten Hausdächern, mehr Förderbedarf aufweisen als Großanlagen. Großanlagen kommen meist sogar komplett ohne Förderungen aus. Sehr bedauerlich, was hier gerade passiert.“

EAG als Rohrkrepierer...
Praktiker Robert Willfurth, Solarzelle Waldviertel, Waidhofen an der Thaya: „Nun fürchten wir, dass sich das EAG zumindest im Bereich der PV als Rohrkrepierer erweist. Außer für die Konzerne, die jetzt fleißig große Anlagen finanzieren werden“. Seine Anfragen an Staatssekretär Markus Brunner und Ministerin Leonore Gewessler wurden mit belanglosen Standard-Beruhigungs-Formulierungen abgetan, so Wilfurth.

... oder doch „Meilenstein“?
Was aber den PV-Installateur der frühesten Stunden fast noch mehr wundert: „Auch der Photovoltaik-Verband hat dafür kein Verständnis gezeigt“ (Willfurth). Im Gegenteil.
Der besagte österreichische Photovoltaik-Bundesverband (PVA), in dem große Energie-Versorger genauso wie Zulieferbetriebe vertreten sind, jubelt förmlich in einer Stellungnahme: „Nach intensiven Monaten mit harter Arbeit wurde heute der Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes von Bundesministerin für Klimaschutz Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner präsentiert. Damit wird das bisher ambitionierteste Energiegesetz vorgelegt, mit dem Potenzial, ein Meilenstein in der Energiegeschichte Österreichs zu werden. Speziell für die Photovoltaik (PV) sieht es einige wichtige Neuerungen vor, die ab dem kommenden Jahr einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung bis 2030 liefern sollen.“

Das sieht der prononcierte „Energie-Rebell“ Wolfgang Löser anders. Er betreibt in Streitdorf (NÖ) einen energieautarken Bauernhof und sagt: „Das EAG – Gesetz in dieser Form wird kaum die notwendige Beschleunigung und rasche Umsetzung bringen, die wir dringendst benötigten – wie denn auch, dazu fehlen die notwendigen Rahmenbedingungen und wesentlichen Eckpunkte“.

Vera Immitzer PVAVon energie-bau.com darauf angesprochen, sagt uns Vera Immitzer (Foto links), die Geschäftsführerin der PVA: „Die Wahlmöglichkeit zwischen Investitionszuschuss und Marktprämie1) für PV-Anlagen von 20 kW bis 500 kW schafft eine gute Grundlage um die unterschiedlichen Anwendungsfälle der PV abzudecken. Bei der Investitionsförderung sehen wir aber noch sehr kritisch, dass die Förderhöhe versteigert werden soll. Je weniger Förderbedarf die Anlage benötigt, umso weiter vorne wird die Anlage gereiht.“ Und weiter:

„Immense Herrausforderung“
„In der Handhabung ist das für alle Beteiligten eine immense Herausforderung – sowohl für Errichter als auch die Förderstelle! Hier vom bestehenden Fördersystem, das eine Reihung nach Einlangen des Förderantrags vorsieht, wegzugehen ist unverständlich. Grundsätzlich sind wir froh, dass die Marktprämie für eingespeisten Strom, für Anlagen ab 20 kW zur Verfügung stehen soll – das war nicht immer so sicher! Damit die Marktprämie aber auch tatsächlich von kleineren Anlagen genutzt werden kann, braucht es vernünftige Unter-Kategorien, innerhalb derer Anlagen vergleichbarer Anlagengrößen ausgeschrieben werden. Ein "Groß gegen Klein" muss verhindert werden, zumal die kleineren Projekte einfach höhere Investitionskosten pro Kilowattpeak haben.“ (Vera Immitzer, PVA)

energie-bau.com: Wie hoch wird diese für welche Anlagengöße sein. Gibt es da schon Infos?

Vera Immitzer (PVA): Die Marktprämie muss zukünftig im Endeffekt jeder Anlagenbetreiber selber angeben. Damit legt er fest, welchen Förderbedarf er hat. Damit hat der Förderwerber seine Förderung selbst in der Hand. 

Wie kann man das kalkulieren?
Der Betreiber muss seine Kosten kennen und seine Stromproduktion über die Laufzeit. Darauf aufbauend kann er seine Stromgestehungskosten berechnen. Seine Stromgestehungskosten (plus einen Gewinnaufschlag) sind dann der Wert, den er bei der Förderstelle angibt und dafür eine Förderung beantragt.

Doch damit bevorzuge man die Großen wiederum, sagt PV-Praktiker Willfurth: „Je größer die Anlage, umso weniger Förderbedarf hat man, ist ja klar. Eine 20 kW-Anlage ist relativ teurer als eine 500 kW-Anlage“. Klar sei, dass dann der niedrigere „Förderbedarf“ für die größeren Anlagen den Ausschlag gäbe.

1)Zur Erklärung (Website Wirtschaftsanwälte Haslinger Nagele Linz/Wien: „Die Förderinstrumente werden einer grundlegenden Reform unterzogen: Marktprämien anstelle von fixen Einspeisetarifen sollen künftig für eine erhöhte Fördereffizienz sorgen. Dafür wird der Strom an der Börse verkauft, wofür die Anlagen Prämien erhalten. Hier wird ein neuer Weg eingeschlagen: Marktprämien sollen – zumindest bei größeren Anlagen – nach erfolgter Ausschreibung gewährt werden. Es hält somit ein marktwirtschaftliches Element Einzug in die Förderung erneuerbarer Energien. Für die Abwicklung der Ausschreibung wird die neu geschaffene EAG-Abwicklungsstelle zuständig sein. Für die Praxis bedeutsam wird auch die Direktvermarktung sein, da es nach Inkrafttreten des EAG keine Abnahmeverpflichtung einer zentralen Stelle mehr geben wird. Für kleinere Anlagen soll es hingegen weiterhin direkte Investitionszuschüsse geben, bei der ein bestimmter Anteil der notwendigen Investitionen gefördert wird.

Entwurf des EAG (PDF)

Waldviertler Solarzelle

EAG auf der Website des PVA - Photovoltaikverbands Österreich

(hst)

 

 

 

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