Der Klima- und Energiefonds fördert im Rahmen seines Programms „Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft“ nicht nur PV-Anlagen, sondern heuer erstmals auch zusätzliche Stromspeicher.

Die Höhe der Förderung ist beim neuen Programm abhängig von der Größe des Stromspeichers. Foto: BMNT/Alexander Haiden

6 Millionen Euro stehen für das Förderpaket insgesamt zur Verfügung: Gefördert wird die Installation einer neuwertigen Photovoltaikanlage von 5 kWpeak bis maximal 50 kWpeak mit oder ohne Stromspeicher. Ebenfalls unterstützt wird die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher PV-Anlagen mit einem Stromspeicher. Die Förderung richtet sich an alle Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Österreich mit einer LFBIS-Betriebsnummer.

Mit ihren großen Dachflächen und einem hohen Stromverbrauch eigneten sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe sehr gut für den Einsatz von Photovoltaik, so der Klimafonds in einer Aussendung zum Förderprogramm, das in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) ausgeschrieben wird. Die Förderhöhe bei Stromspeichern sei dabei abhängig von der Größe des Speichers, heißt es weiter. Die Obergrenze liegt bei 3 kWh pro Kilowatt der Photovoltaikanlage - das bedeutet, bei einer Photovoltaikanlage mit 15 kWpeak Leistung wird bis zu 45 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert. Nicht unterstützt werden Stromspeicher kleiner als 4 kWh und Stromspeicher mit Bleiakkumulatoren.

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird. Die Einreichfrist endet am 20.11.2019. (cst)

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