Wer für grünen Strom sorgen will, muss investieren. Diese Förderungen können einen Teil der finanziellen Last abnehmen.  

Serie: Förderungen im Überblick

Welche Förderungen in den Themenbereichen Strom, Wärme, Sanieren, Bauen und Ressourcen-Management gitb es in Österreich? energie:bau gibt einen Überblick über Bund und Länder.


Ob Solarpaneele, Speicher oder andere Anlagen. Eine Förderung gibt es bestimmt. Foto: pxhere

Wer vor technischen Neuerungen steht, sieht sich in der Regel einer großen Reihe an Investitionen gegenüber. Förderungen können an dieser Stelle die finanzielle Last erleichtern. Um einen Überblick über den Förderdschungel zu behalten, hat energie:bau die Förderungen rund erneuerbare Technologien zusammengefasst. Österreichweit und für die Bundesländer. 

Österreichweite Förderungen
Folgende Förderungen gelten für ganz Österreich.

Photovoltaik-Anlagen
Der Klima- und Energiefonds fördert neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 5 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können. Für Montage und Installation in vollem Umfang eine Fachfirma verantwortlich sein. Die Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein und ein Lieferdatum ab 01.03.2019 aufweisen. Einzelanlagen erhalten 250–350 €/ kWpeak. Gemeinschaftsanlagen erhalten 200–300 €/ kWpeak. Mehr Informationen dazu gibt es hier

PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft
Bewirtschaftende von Land- und Forstbetrieben können Anträge für PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb stellen, sofern sie 5–50 kWpeak Leistung aufweisen. Sie können auf Betriebs- und Wohngebäuden sowie auf Freiflächen montiert sein, die Freiflächen dürfen aber keine landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Naturschutzflächen sein. Freistehende und Aufdach-Anlagen erhalten 275 €/ kWpeak, gebäudeintegrierte Anlagen 375 €/ kWpeak. Mehr Informationen dazu gibt es hier

Stromerzeugungsanlagen zu Eigenversorgung in Insellage
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten). Dazu gehören Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen oder elektrische Energiespeicher. Die Mindestinvestition beträgt 10.000 €, der Förderungssatz beträgt 30–35 %. Außerdem gibt Zuschläge ab einer Seehöhe von 1.200 m und für EMAS zertifizierte Unternehmen. Mehr Informationen dazu gibt es hier

Ökostromanlagen durch Einspeisetarife
Ökostromanlagen sind je nach Typ 15 Jahre (rohstoffabhängig) oder 13 Jahre (andere) gefördert. Rohstoffabhängige können bei einem Wirkungsgrad über 60 % bis zu 20 Jahre gefördert werden. Nach Ablauf der Auszahlung von geförderten Einspeisetarifen durch die OeMAG besteht die Möglichkeit, den erzeugten Strom an die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) zu Marktpreisen abzüglich Ausgleichsenergieaufwendungen zu verkaufen. Die Möglichkeiten bestehen nicht für PV-Anlagen unter 5 kWpeak und für mittlere Wasserkraft. Mehr Informationen dazu gibt es hier. Die aktuellen Fördertarife sind hier aufgelistet.  

Investitionszuschuss für kleine und mittlere Wasserkraft
Die OeMAG fördert außerdem auch kleine und mittlere Wasserkraft mit Investitionszuschüssen. Hierbei bestimmt die Engpassleistung die Höhe der Zuschüsse. Je kleiner das Kraftwerk desto mehr €/kW erhält man. Mehr Informationen gibt es hier.  

Bundesländer
Neben staatlichen Förderungen gibt es auch jene, die direkt aus den Ländern kommen. Hier nach Ländern sortiert. 

Wien – Ökostromanlagen
Die Stadt Wien fördert bei Ökomstromanlagen die die ersten 100 kWpeak mit 250 €/ kWpeak alles darüber erhält 500 kWpeak mit 200 €/ kWpeak. Alternativ werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert. Dabei kommt automatisch der geringere Förderungssatz zur Anwendung. Die Anlagen müssen dabei nachweisbar mehr als 900 Volllaststunden im Jahr aufweisen und müssen ins öffentliche Netz einspeisen können. Mehr.  

Wien – Stromspeicher
Die Stadt Wien fördert Stromspeicher in Einfamilienhäusern (bis zu 5 kWpeak), in Mehrfamilienhäusern und betrieblichen Gebäuden (bis zu 10 kWpeak) und Lastmanagementsysteme mit bis 30 % der gesamten förderbaren Kosten. Bei letzteren bis maximal 300 €. Die Speicher müssen mindestens fünf Jahre in Betrieb sein. Mehr

Wien – Hybridkollektoren
Die Förderung für Hybridkollektoren – die also Wärme und Strom erzeugen – beträgt in Wien 600 €/kWpeak, maximal jedoch 30 % der förderfähigen Gesamtkosten oder 60.000 % in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Mehr

Burgenland – PV-Anlagen und/oder Stromspeicher
Das Burgenland fördert die Errichtung von PV-Anlagen bis 5 kWpeak bzw. 5 kWh mit und ohne Stromspeicher und auch die Nachrüstung mit Stromspeichern. Reine PV-Anlagen erhalten bis zu 275 €/kWpeak. PV-Anlagen mit Speicher erhalten bis zu 2.750 € (275 €/kWpeak PV + 275 €/kWh Speicher). Die Nachrüstung mit Stromspeicher erhält 275 €/kWh. Mehr

Oberösterreich – Netzgeführte Photovoltaik-Anlagen und stationäre Solarstromspeicher für Betriebe
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstandort in Oberösterreich, die eine Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch ( 6–200 kWpeak) und/oder einen stationären Solarstromspeicher (> 6 kWh) in/an maximal einem Betriebsgebäude in OÖ errichten. Die PV-Anlage erhält 200 €/kWpeak. Der Speicher erhält 300 €/kWh. Mehr

Salzburg ­– PV für Privathaushalte und Landwirtschaft
Das Land Salzburg fördert PV-Anlagen zur Eigenversorgung (1–15 kWpeak) mit 600 €/ kWpeak. Ebenfalls werden 2-achsig nachgeführte Photovoltaikanlagen in Freiaufstellung bis zu einer Größe von max. 2 kWpeak gefördert. Die Förderung beträgt 900 €/kWpeak. Mehr

Salzburg – PV und Stromspeicher für Betriebe
Betriebe erhalten für PV-Anlagen zur Eigenversorgung 6–2.000 kWpeak. Die Förderung hat Sockelbetrag von 1.000 € und eine leistungsabhängigen Förderung nach kWpeak: 6-10 bringen 500€/kWpeak, 11–25 bringen 300 €/kWpeak und 26–300 bringen 100 €/kWpeak. Speicher bis zu 18 kWh erhalten 600 €/kWh. Mehr

Salzburg – Stromspeicher für Private
Private können für Stromspeicher 600€/kWh für bis zu 6 kWh Speichergröße erhalten. Mehr

Salzburg – PV in Großanlagen
Diese Förderung betrifft folgendes. Gemeinschaftsanlagen mit Anteilen von mindestens 10 Privatpersonen und mindestens 50 kWpeak Leistung. PV-Anlagen, betrieben durch Dritte, für öffentliche Bauwerke mit mindestens 10 kWpeak. Für Abfallsammel- und -behandlungsanlagen oder Abwasserbehandlungsanlagen mit mindestens 10 kWpeak. Für Nahwärmeversorgungseinrichtungen und für Gebäude von Vereinen und oder kofessionellen Einrichtungen ab 5 kWpeak. Die Förderung beinhaltet einen Sockelbeitrag von 5.000 € und einen Zuschuss in Höhe von 20% der Netto-Investitionskosten bis zu einer maximal geförderten Leistung von 200 kWpeak. Bei Gemeinschaftsanlagen und PV-Anlagen erhöht sich der Sockel um 2.500 €. Mehr

Kärnten – PV für Betriebe
Alle Betriebe, öffentlichen Einrichtungen, Landwirte oder Vereine können 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen erhalten. Die maximale Förderung beträgt 200 €/kWpeak  Anlagenleistung. Mehr

Kärnten – Stromspeicher
Alle haben Anrecht auf 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen. Die maximale Höhe beträgt € 350,–/kWh Nennkapazität. Pro Standort werden maximal 10 kWh Nennkapazität gefördert. Mehr. 

Wenn Sie noch weitere Förderungen aus dem Segment kennen, kommentieren Sie diese doch gerne, wir fügen Sie gern ein, oder schicken Sie sie an office@starmuehler.at. (flb)

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