Wie Herr Bernd Stemmann, der sich am Wiener Laaerberg in der Biererlgasse 26 eine neue Wohnung kaufte und beim Bauträger schon in der Bauphase 2018/2019 eine Wallbox bzw. den dafür notwendigen Elektroanschluss an seinem Garagenplatz beantragte: "Ich wollte das frühzeitig machen, damit man meinen Wunsch schon während des Neubaus berücksichtigen könnte".
Bauträger winkt ab
Doch der Bauträger winkte erst einmal ab: "Der Bauträger führte telefonisch an, dass eine Wallbox keinesfalls durch die "Wiener Netze" genehmigt würde, da der Gesamtstromverbrauch der Wohnanlage ansonsten zu hoch wäre", so Stemmann.
Dazu teilte der Rechtsvertreter des angesprochenen Bauträgers "wohngut" mit: "Die Wiener Netze erklärten sich zum damaligen Zeitpunkt lediglich bereit, einen normalen Niederspannungsanschluss ohne E-Mobilitätsvorsorge zur Verfügung zu stellen. Erst und nur wenn es eine konkrete Anfrage betreffend einer Ladestation von einem Käufer gibt, werden die Wiener Netze eine Beurteilung abgeben und dies auch erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens". Man habe sich aber mit den Wiener Netzen darauf verständigt, dass nach Fertigstellung des Baues vom Netzbetreiber geprüft würde, ob nicht die eine oder andere Wallbox verkraftbar wäre.
Netzbetreiber hat kein Problem
Die Wiener Netze formulieren es so: "Wir verlegen alles, was Sie wollen – man muss nur bezahlen" erklärt der zuständige Techniker der Wiener Netze. Und im vorliegenden Fall hätte der Bauträger, der ursprünglich Wallboxen geplant hatte, wegen der zu erwartenden Mehrkosten den Plan fallen gelassen. Ein öfter beobachtbarer Vorgang.
Das Problem liegt wohl am Risiko: "Es ist bedauerlicherweise für den Bauträger vor Baubeginn unmöglich vorherzusehen, wie viele E-Stellplätze nachgefragt werden und für welche Stellplätze konkret in der Garage die Lademöglichkeit zu errichten wären." (RA wohngut.at)
Herr Stemmann beauftragte nun einen Elektriker, der beantragte eine kleine 3,7-Kilowatt-Wallbox bei den Wiener Netzen – und bekam sie prompt bewilligt. Nun willigte auch der Bauträger ein (was er gar nicht hätte tun müssen – denn laut Kaufvertrag ist eine vom Netzbetreiber bewilligte Wallbox jedenfalls möglich. Nur für die Kosten der Errichtung müsste der Eigentümer selbst aufkommen). Auch die Hausverwaltung wurde informiert (und hatte keine Einwände).
Recht auf Wallbox
Die rechtliche Situation ist klar, wie Johannes Mrazek, Jurist bei der e-control-Schlichtungsstelle erklärt: Hat man ein Recht auf die 3,7-kW-Wallbox?
"Man muss sie beim Netzbetreiber anmelden, hat aber ein Recht darauf. Allerding ist die nachträgliche Installation in Mehrfamilienbauten manchmal problematisch, weil Sie dann u.U. Einstimmigkeit bei den Eigentümern erzielen müssen. Daher sollten diese Installationen schon beim Bau vorgesehen werden. Das ist sicherlich gescheiter."(hst)