Österreich steckt auch 2019 Millionen in die Förderung der Elektromobilität. e:mobil gibt einen Überblick über die möglichen Förderungen für Betriebe und Private.
Österreich stößt den Fördertopf für Elektromobilität um. Insgesamt gibt es 93 Mio. Euro für Private und Betriebe. Bild: Sass Peress, Renewz Sustainable Solutions Inc.
Neues Jahr, neue Förderaktion. Mit Ende 2018 ist die Umweltförderung für Elektromobilität ausgelaufen. Frei nach der Devise „Nach der der Förderaktion ist vor der Förderaktion“ haben das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und das für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) das Förderpaket neu aufgelegt.

e:mobil schlüsselt auf, was sich ändert, was gleich bleibt und welche zusätzlichen Förderungen in der Bundesländern möglich sind:

Österreichweit
Grundsätzlich haben BMVIT und BMNT gemeinsam mit den Automobil- und Zweiradimporteuren und dem Sportfachhandel 93 Mio. € an Fördergeldern lockergemacht. Dieses Budget geht sowohl an Private als auch an Unternehmen. Geplanter Zeitraum für die Förderung ist bis Ende 2020. Die ersten Einreichungen sind mit 1. März 2019 möglich.

Wichtig zu beachten: Die Förderung wird nicht allein von der staatlichen Förderstelle getragen, sondern auch von den Händler_innen. Ergo muss ein Teil der Förderung direkt beim Kauf des Autos angefordert werden. Erst dann ist auch die staatliche Hälfte zugänglich.

Das Fördervolumen für Private
Ab 1. März bekommt man für PKW mit E-Antrieb oder Brennstoffzellen-Antrieb 3.000 € Förderung. Allerdings nur bis zu einem Fahrzeugpreis von 50.000 €. Alles darüber wird nicht gefördert. Plug-In-Hybrids mit Benzin-Antrieb erhalten 1.500 €. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit Range Extender. Jene mit Diesel-Antrieb sind ebenfalls ausgenommen.

Außerdem gibt es Förderungen für: 
  • E-Motorräder: 1.000 €.
  • E-Mopeds: 700 €
  • E-Lastenräder: 400 €
Hinzu kommt eine zusätzliche Förderung von Wallboxen und intelligenten Ladekabeln im Rahmen des Kaufs eines E-PKW. Diese beträgt pauschal 200 €.

Das Fördervolumen für Betriebe, Gemeinden und Vereine
Auch für den gewerblichen Teil des Lebens kommen Änderungen auf uns zu. Diese überschneiden sich in den Bereichen der E- oder Wasserstoff-PKW, sowie den Plug-In-Hybrids mit den Förderungen für Private.

Zusätzlich können Betriebe, Gemeinden und Vereine auch Förderungen für Transporter diverser Klassen in Anspruch nehmen:
  • Leichte Nutzfahrzeuge bis 2,5 t: bis zu 5.000 €
  • Leichte E-Nutzfahrzeuge über 2,5 t: bis zu 10.000 €
  • Elektro-Kleinbusse: bis zu 20.000 €
  • E-LKW 3,5 t bis 12 t: bis zu 20.000 €
  • E-LKW über 12 t: bis zu 50.000 €
  • E-Busse für bis zu 39 Personen: bis zu 60.000 €
  • E-Busse für über 39 Personen: bis zu 100.000 €
Geförderte Ladestationen
Neben den Fahrzeugen selbst nimmt der Bund auch noch Geld in die Hand, um die Infrastruktur aufzubauen. Vor allem öffentlich zugängliche Ladestationen sollen stark an der Zahl zunehmen und werden deshalb folgendermaßen gefördert:
  • Wallbox, Standsäule bis 3,7 KW oder zwischen 3,7 und 22 KW: 200 Euro
  • Standsäule Normalladen (3,7 bis 22 KW): 1.000 Euro
  • Standsäule beschleunigtes Laden (22 bis 43 KW): 2.000 Euro
  • Schnellladen über 43 KW: 10.000 Euro
  • Schnelladestation Nutzfahrzeuge (mehr als 150 KW): 20.000 Euro
In den Ländern
Zusätzlich zu den bundesweiten bieten auch die Länder und Städte teilweise noch eigene Förderungen an.

Das Land Oberösterreich unterstützt die Anschaffung einer intelligenten Ladestation mit 600 €, wenn der Haushalt über ein E-Auto verfügt.

Niederösterreich und die Steiermark boten bis Ende 2018 noch eine Zusatzförderung bei der Anschaffung von E-Autos. Bisher wurde noch keine Verlängerung von diesen bekannt gegeben.

Die Stadt Graz fördert die Anschaffung von E-Autos und Plug-In-Hybrids (1.500 €) Hybrids (750 €), E-Mopeds (350 €) und Gasautos (500 €) in betrieblichen Flotten. Das gilt allerdings nur für Taxidienste, Carsharing-Dienste oder Vermietungen.

Auch die Stadt Villach fördert den Ausbau der E-Mobilität. Beim Ankauf von E-Autos, Elektrorollern und E-Bikes/Pedelecs erhält 1.000 €, 500 € und 100 €. Das gilt alledings nur für Privatpersonen und nicht für Unternehmen.

Daneben gibt es noch weitere Förderungen in Tirol, Vorarlberg oder auch in Wien. Einige von diesen sind aber bereits ausgelaufen und es ist nicht klar, ob und wie diese fortgeführt werden sollen. (flb)

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