Wer für grüne Wärme sorgen will, muss investieren. Diese Förderungen können einen Teil der finanziellen Last abnehmen.   
Serie: Förderungen im Überblick

Welche Förderungen in den Themenbereichen Strom, Wärme, Sanieren, Bauen und Ressourcen-Management gitb es in Österreich? energie:bau gibt einen Überblick über Bund und Länder.


Unter anderem sind auch Förderungen für solarthermische Anlagen zu finden. Foto: Carl Attard
Wer vor technischen Neuerungen steht, sieht sich in der Regel einer großen Reihe an Investitionen gegenüber. Förderungen können an dieser Stelle die finanzielle Last erleichtern. Um einen Überblick über den Förderdschungel zu behalten, hat energie:bau die österreichweiten Förderungen rund um erneuerbare Heiztechnologien zusammengefasst. 

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Diese Förderung ist eine der umfangreichsten dieser Liste und beinhaltet mehrere Systeme der Nahwärmeversorgung. Hier werden die einzelnen Punkte grob aufgeschlüsselt. Genauere Informationen gibt es hier. 

Bei Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten und zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern sind die Neuerrichtung der Anlage, Fernwärmeleitungen und Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz förderfähig. Der Förderungssatz beträgt 25 % der förderbaren Kosten.  

Die förderungsfähigen Aspekte beim Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme beinhalten unter anderem Grabungsarbeiten, Wärmeübergabestationen im Eigentum des Förderungswerbers und notwendige Adaptionen in Heizzentrale und Hydraulik. Der Förderungssatz liegt bei 25 %.  

Die Optimierung von Nahwärmeanlagen umfasst Maßnahmen wie Steuerung, Nachrüstung brennstoffrelevanter Anlagenteile und sekundärseitige Optimierungsmaßnahmen für Anlagenteile im Eigentum der Förderungswerbenden. Der Förderungssatz beträgt 15 % bei primärseitigen und 25 % bei sekundärseitigen Maßnahmen. 

Der Austausch von voll funktionsfähigen Kesselanalgen in Biomasse-Nahwärmeanlagen durch kleinere oder leistungsgleiche Neuanlagen hat einen Fördersatz von 15 %. Zumindest unter der Voraussetzung, dass die Bestandsanlage mind. 15 Jahre in Betrieb gewesen ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung alle umweltspezifischen behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. 

Bei Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen ohne Verteilnetz zur Versorgung von Einzelabnehmenden und mit Verteilnetz von mehreren Abnehmenden sind unter anderem die Neuerrichtung der Heizzentrale, der Kessel, die Verstromung und die Fernwärmeleitungen förderfähig. Der Fördersatz liegt bei 20 %, wobei es Abzüge gibt, wenn weniger als 100 % der technisch verfügbaren Wärme genutzt wird. 

Geothermieanlagen mit Tiefenbohrungen zur Versorgung von Einzelabnehmern und mit Tiefenbohrungen und Nahwärmenetz zur Versorgung mehrerer Abnehmer werden zu 30 % gefördert. Förderbar sind unter anderem die Tiefenbohrung, die Wiederverpressung und die geothermische Kraft-Wärme-Kopplung. 

Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe
Hier geht es um die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil. Außerdem können Vergärungsanlagen gefördert werden, deren Produkte nicht zur Strom- oder Treibstoffherstellung verwendet werden. Nicht förderbar sind in diesem Kontext KWK-Anlagen. Mehr

Raus aus dem Öl – Eneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW
Hierbei geht es um den Ersatz einer fossilen Anlage durch klimafreundliche Technologien. Konkret also Gas, Öl, Kohle, Strom und Allesbrenner durch Holz, Wärmepumpe oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Die Förderung gilt auch beim Neubau. Wichtig dabei ist, dass die thermische Leistung der eingesetzten Anlage unter 100 kW liegt. Die Fördersätze liegen dabei beim Tausch eines fossilen Heizungssystems bei 5.000 € (< 50 kW) bzw. bei 8.000 € (≥ 50 kW und < 100 kW). Beim Neubau oder Tausch nicht-fossiler Anlagen sind die Werte je 1.000 € niedriger. Mehr

Anschluss an Nah-/Fernwärme ≥ 100 kW
Gefördert werden alle Anlagenteile für einen Anschluss mit einer Leistung von mindestens 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Hocheffizient heißt, dass mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sonstiger Abwärme oder einer Kombination davon stammt. Mehr

Biomasse Einzelanlagen ≥ 100 kW und Mikronetze für Betriebe
Gefördert werden Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Die Förderung umfasst Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude und auch Mikronetze zu innerbetrieblichen Wärmeversorgung. Mehr.  

Solarthermie < 100 m2
Solarthermische Anlagen bis zu 100 m2 Bruttokollektorfläche werden nach folgender Pauschale gefördert: 150 €/m2 bei Standardkollektoren, 195 €/m2 bei Vakuumkollektoren und 125 €/m2 bei Luftkollektoren. Nicht förderfähig sind dabei zum Beispiel die Wärmeverteilung im Gebäude oder die Personalkosten für die Errichtung. Mehr

Solarthermie ≥ 100 m2
Bei einer Bruttokollektorfläche > 100 m2 gibt es keine Pauschale mehr. Stattdessen gibt es hier einen Förderungssatz von 20 % der Förderungsbasis, der maximal 900 € pro eingesparter Tonne CO2 betragen kann. Mehr

Verdichtung von Wärmeverteilnetzen
Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 50 kW Nennwärmeleistung. Die Förderung beträgt 4.000 € pro errichtetem Abnehmeranschluss und ist mit 35 % der Investitionskosten begrenzt. Mehr

Wärmepumpen ≥ 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung, die für die überwiegende Erzeugung von Heizwärme, Warmwasser, bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden. Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Mehr

Umstieg auf Energiealternativen in der Landwirtschaft
Diese Förderung betrifft den Umstieg auf Biogasanlagen, Kleinwasserkraftanlagen und Biomasse-Fernwärmeerzeugungsanlagen (bei beiden bis 25 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten) und Anlagen zur Erzeugung von Treibstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bei landwirtschaftlichen Betrieben. Mehr

Klima- und Energie-Modell-Regionen
Klima- und Energie-Modellregionen können Förderungen erhalten für PV-Anlagen, Holzheizungen, thermische Solaranlagen, thermische Speicher für Wärme und Kälte, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und weitere. Mehr Informationen im Leitfaden

Förderungen in den Bundesländern
Zusätzlich zu den Förderungen des Bundes gibt es auch noch Förderungen in den jeweiligen Bundesländern. Auf oesterreich.gv.at gibt es dazu Aufstellungen, die mit den Listen zu den jeweiligen Ländern, in denen man weitere Informationen finden kann. 

Wenn Sie noch weitere bundesweite Förderungen aus dem Segment kennen, kommentieren Sie diese doch gerne, wir fügen Sie gern ein, oder schicken Sie sie an office@starmuehler.at(flb)

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