Kürzlich versuchten die staatlichen Energie-Beratungsstellen per Video-Konferenz Licht ins Dunkel der behördlichen Auflagen zu geben. Denn es sind bei einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft viele Zugangsregeln, Abrechnungs-Vorschriften und Teilnahmeeinschränkungen zu berücksichtigen. Die ist auch ein Grund für den sehr zähen Anlauf, dieser ansonsten wohlwollend aufgenommenen Möglichkeit, Strom regional oder lokal zu handeln.
Einfache Vereine
Schon die Rechtsform bietet viel Stoff für Diskussionen. Am ehesten kommt für die kleineren EEG die vereinsgründung in Frage. „Der Verein stellt eine sehr gute Rechtsform dar, um mit gerinem bürokratischen wie finanziellen Aufwand eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zu gründen. Durch bekannte Strukturen eignet sich der Verein insbesondere auch für lokale Energiegemeinschaften"sagte zum Beispiel Florian Stangl, Rechtsanwalt bei Niederhuber & Partner Rechtsanwälte.
Teure Genossenschaft
Wer es größer angehen möchte, kann schon lange auf die Möglichkeit einer Genossenschaft zurückgreifen. Veronika Hahn vom Raiffeisen-Revisionsverband NÖ-Wien preist daher: „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele - daher ist die Genossenschaft die Rechtsform der Energiewende! Unabhängige Prüfung und Beratung durch einen Revisionsverband schafft Sicherheit und Vertrauen". Doch das ist mit Tausenden Euro Gründungskosten und großem Gesprächsaufwand verbunden, und damit nur für große Projekte geeignet. Für Zusammenschlüsse ganzer Regionen etwa. Es gibt in Österreich deshalb nicht einmal ein Dutzend EEG in der Rechtsform der Genossenschaft – und diese erst „in Gründung“.
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