Hier kommen die Pläne für die Klimaschutzzonen in Wien. Nun werden die Bezirke 2,7 und 16 veröffentlicht. Öl- und Gasheizungen werden dort im Neubau verboten.

Die Jugend begehrt auf, die Stadt reagiert (wenigstens schön langsam): Öl und Gas werden nun zurückgedrängt. Foto: Herbert Starmühler

Die Stadt Wien will in manchen Bezirken nur noch Erneuerbare Energien zulassen. Zumindest im Neubau. Ausnahme ist nur die Fernwärme, bei der der Anteil an Erneuerbaren Energien aber in den kommenden Jahren auch massiv ausgebaut werden soll.

Nun werden die ersten drei Bezirke online gestellt, für die nach dem Begutachtungsverfahren die Grenzziehung feststeht.

 

16. Bezirk

7. Bezirk

2. Bezirk

Die Bezirke 2, 7 und 16 sind die ersten, für die die Klimaschutz-Gebiete gelten werden. Bis Mitte 2021 folgen schrittweise die restlichen 20 Bezirke. Bei Neubauten in einem Klimaschutz-Gebiet kann entweder über erneuerbare Energien oder Fern- bzw. Nahwärme geheizt, und Warmwasser aufbereitet werden. Damit bleibt die Wahlfreiheit bestehen, lediglich klimaschädliche fossile Energieträger sind für die Wärmeversorgung in den Klimaschutz-Gebieten Geschichte.

Die Pläne werden innerhalb der nächsten Tage auch hier verfügbar sein: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/erp/aktuell.html

„Wir starten in ein neues Zeitalter. Gerade jetzt, wo in Wien viel gebaut wird, braucht es Investitionen in klimafitte Gebäude. Es geht darum, eine drohende Klimakrise abzuwenden.“, betont Bernd Vogl, Abteilungsleiter der Energieplanung der Stadt Wien, die Wichtigkeit der Maßnahme. Er unterstreicht: „Durch die vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien rüstet sich die Stadt für die Zukunft. Denn mit grüner Energie aus der Region, wird Wien unabhängiger von Erdgasimporten aus dem Ausland oder Preisschwankungen am internationalen Gasmarkt.“

Erdgas dominiert beim Heizen
Nach wie vor ist eine Wärmeversorgung auf Basis von Erdgas mit einem geringen Anteil an erneuerbarer Energie (meist Solarthermie oder Photovoltaik) der herkömmliche Standard, nach dem in
Fachinformation zur Beschlussfassung der Energieraumpläne im Gemeinderat (24.6.2020) Wien gebaut wird. Warum? Die geringeren Investitionskosten, die Gebäudeerrichtende bei Gaslösungen tragen, sind mitunter ein Grund dafür. „Ein anderer Grund sind die Ausnahmeregelungen in der Wiener Bauordnung, die zwar im Einklang mit EU-Richtlinien stehen, aber leider Tür und Tor öffnen. Ab Ende Juni gibt es zumindest in den Klimaschutz-Gebieten keine Ausreden mehr“, ergänzt Vogl.

Ausnahmen nicht mehr zulässig
Grundsätzlich schreibt die Wiener Bauordnung vor, dass Neubauten mit einem hocheffizienten, alternativen Energiesystem auszustatten sind. Wenn beispielswiese die Errichtung eines solchen Systems aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, konnte die Verpflichtung bisher entfallen – abgesehen vom Mindestanteil von nunmehr 20% erneuerbaren Energieträgern (Siehe OIB-Richtline 2019, Punkt 5.2.3.c). Deswegen wurde die Wiener Bauordnung Ende 2018 dahingehend verschärft. In den Klimaschutz-Gebieten sind Ausnahmen künftig nicht mehr zulässig.

Gasheizungen sind aber nur vermeintlich die günstigere Lösung. Systeme auf Basis erneuerbarer Energieträger sind mittlerweile ökonomisch vergleichbar und konkurrenzfähig. Das zeigen laut der Energieplanung Wien nicht nur Praxiserfahrungen aus dem Wohn- und Schulbau, sondern unter anderem auch ein von der Energieplanung der Stadt Wien beauftragtes Gutachten von Treberspurg & Partner Architekten ZT GmbH. Speziell unter bestimmten Annahmen wie einer Gesamtkostenbetrachtung über 20 Jahre, oder unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Kühlung durch Wärmepumpen an heißen Sommertagen, sind derartige Systeme sogar heute schon günstiger.

Mehrkosten rechnen sich
Bei einem optimierten Neubau liegen die baulichen Mehrkosten für die bessere Gebäudehülle im Vergleich zum Standardgebäude bei rund 2 bis 2,7 %. Der reduzierte Energieverbrauch bzw. der Niedrigstenergiestandard ist eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung einer erneuerbaren und damit klimaschonenden Wärmeversorgung, weil ein niedriger Verbrauch die Kosten des erneuerbaren Versorgungssystems stark senkt. Je nach eingesetzter Systemkombination liegen die gesamten Mehrkosten (baulich und Haustechnik) der Investition bei rund 2,6 bis 5,7 %. Üblicherweise wird im Zuge der Entwurfsplanung für ein Bauvorhaben mit einer Schwankungsbreite der Herstellkosten von 5 bis 10% gerechnet. Die genannten Mehrkosten liegen damit maximal innerhalb dieser Schwankungsbreite und jedenfalls deutlich unter 10%.

Wärmepumpen bieten Vorteile
Diesen Mehrinvestitionskosten sind allerdings die Vorteile solcher Systeme gegenüberzustellen. So bieten Wärmepumpensysteme auf Basis von Erdwärme beispielsweise den enormen Vorteil, dass die Gebäude im Sommer gekühlt werden können, indem die überschüssige Wärme ins Erdreich eingeleitet und dort für den Winter gespeichert wird.2
Damit steigen der Nutzwert und die Zukunftstauglichkeit des Gebäudes deutlich, da angesichts des Klimawandels mit wesentlich mehr Hitzetagen gerechnet werden muss. Neben anderen Immobilienexperten betont Thomas Malloth: „Es kann davon ausgegangen werden, dass die Möglichkeit zur Kühlung jedenfalls einen immer größeren Einfluss auf den Verkehrswert von Wohnungen haben wird. Betrachtet man die Ökonomie bei einem Neubau so umfassend, können klimaschonende Gebäude durchaus auch aus Sicht der Investierenden sehr wirtschaftlich errichtet werden.“ Dieses Plus für die BewohnerInnen, insbesondere für vulnerable soziale Gruppen (Senioren, Kinder, Kranke etc.), kann angesichts des Klimawandels nicht mehr negiert werden.
Für das Stadtklima bedeutet diese Lösung eine Entlastung, da - im Gegensatz zu herkömmlichen Klimaanlagen - die Wärme nicht an die Umgebung abgegeben wird.
Abgesehen vom Thema Kühlung ergibt sich für die EndkundInnen der Vorteil, dass die Betriebskosten der betrachteten erneuerbaren Systeme günstiger sind, da der Großteil der Energie aus Vorortquellen - die gratis zur Verfügung stehen - gedeckt wird. Zusätzlich sind diese Systeme weniger wartungsintensiv als gasbasierte Systeme.

Klimaschutz trotz Binnenmarktregeln der EU
Grundsätzlich steht die EU-Kommission aufgrund der Binnenmarktregelung wirtschaftlichen Restriktionen von Seiten einer Behörde kritisch gegenüber. In den Klimaschutz-Gebieten sind für Neubauten fossil betriebene Heizanlagen nicht mehr zulässig. Der Ausschluss dieser Energieträger mittels Verordnung durch die Stadt Wien wurde von der Europäischen Kommission mittels Notifizierung bestätigt. Weder von Seiten der Europäischen Kommission, noch aus anderen Mitgliedstaaten oder von Unternehmen kamen Einwände.
Das Fehlen eines Einwandes seitens der EU-Kommission kann als richtungsweisend im Sinne des Klimaschutzes interpretiert werden. Vogl sieht das Ergebnis des Notifikationsverfahrens als Präjudiz für weitere klimaschutzrelevante Maßnahmen: „Die Maßnahme zeigt, dass Klimaschutz über dem Schutz des Binnenmarktes für fossile Heizungen steht. Das ist als wichtiger und bedeutender Schritt für den Klimaschutz.

Gesetzliche Grundlage der Klimaschutz-Gebiete
Die Stadt Wien verordnet Klimaschutz-Gebiete, indem sie für bestimmte Gebiete gemäß §2b Abs. 2 Wr. BO Energieraumpläne festsetzt. Damit soll das Erreichen von Klima- und Energiezielen laut Wiener Smart City Rahmenstrategie unterstützt werden. Insbesondere hinsichtlich der Dekarbonisierung, d.h. der Vermeidung von fossilen Energieträgern. Darüber hinaus schafft die Maßnahme eine Kostensenkung aufgrund der Entflechtung der leitungsgebundenen Infrastruktur (Fernwärme und Gas). Diese Ziele entsprechen EU-Zielen und der Bundesstrategie #mission2030 gleichermaßen. Zudem sollen eine leistbare Energieversorgung und Planungssicherheit für Investierende gewährleistet werden.

Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Heizungssystemen.

OIB-Richtlinie 6

(hst)

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