Was tun als Betrieb, der von Corona in Mitleidenschaft gezogen wurde? Wir haben hier einige der wichtigsten Punkte für Österreichs Betriebe der Energie- und Baubranchen zusammengestellt.

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Grafik: Pixabay

Die Östereichische Bundesregierung, die Sozialpartner und Fachabteilungen der Miniaterien haben bereits eine Flut von Anfragen bekommen. Unternehmer*innen versuchen, sich Klarheit zu verschaffen, wie Ausfälle, Auftrags-Stornierungen oder erzwungene Filialschließungen zu organisieren sind.

Hier einige Punkte, die oftmals nachgefragt werden:

Die wichtigsten Antworten zu Corona für EPU:
Ein-Personen-Unternehmen fragen sich z.B.: „Bekomme ich eine Entschädigung (z.B. weil Waren nicht verkauft werden konnten), wenn mein Betrieb durch eine Verordnung nach § 20 Epidemiegesetz 1950 beschränkt oder geschlossen wurde?“ Auf diese und auf weitere Fragen für EPUs finden Sie hier aktuelle Antworten.

Kurzarbeit und Sozialversicherung;
Unkompliziert zu helfen ist angesagt: Immerhin wurden von der österr. Bundesregierung umfangreiche Mittel in Aussicht gestellt, die Sozialkassen bemühen sich um rasche Abwicklung. Hier fassen wir den aktuellen Stand zusammen.

KÖST-Vorauszahlungen können reduziert werden:
Wer von Absagen von Messen oder erzwungenen Betriebsschließungen betroffen ist, kann beim Finanzministerium um eine Senkung der Körperschafts-Steuer-Vorauszahlung ansuchen. Auch weitere Möglichkeiten der Liquiditätssicherung bestehen. „Voraussetzung für die Anwendung ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine SARS-CoV--Virus-Infektion zurückzuführen ist“, schreibt das Ministerium. Mehr dazu hier: Corona-Regelungen des Finanzministeriums.

Elektrobranchen betroffen, Großhandel liefert
Die Bundesinnung der Elektrotechniker führt derzeit eine Umfrage durch, wie stark die Betriebe der Branche betroffen sind. Hier finden Sie die Umfrage.

Aus Sicht der Bundesinnung ist eine Betroffenheitder Elektrotechniker und–innen und aller Berufsgruppen der Elektrotechnik in folgendem Ausmaß gegeben:

  1. Arbeitnehmern im Innendienst ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, soweit betrieblich möglich und wirtschaftlich vertretbar, Homeoffice zu gewähren.
  2. Der Detailverkauf (Elektrohandel/Einzelhandel) ist für die Dauer der verkündeten Maßnahmen einzustellen.
  3. Arbeitnehmer im Außendienst (Elektromonteure) können Aufträge ausführen. Dies gilt insbesondere auch für (dringende) Notfalldienste, wie auch für Instandset-zungsarbeitenoder die Wartung elektrischer Anlagen als kritischer Infrastruktur.

Darüberhinaus hat der Großhandel mitgeteilt, dass dieser weiterhin liefert, so die Bundesinnung. Die ganze Stellungnahme finden sie hier: Corona-Info der Bundesinnung der Elektrotechniker

Länderregelungen für betroffene Mitarbeiter*innen:
Hier finden Sie die derzeit aktuellen Regelungen und Grenzschließungen für die folgenden Länder:

Italien
Deutschland
Schweiz
Tschechien
Slowenien
Ungarn

Alle Länder

Corona-Anlaufstelle der Wirtschaftskammer Österreich

(hst)

 

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