Hier gibt es Informationen zu den Möglichkeiten, die Liquididät Ihres Unternehmens in Österreich zu erhalten.

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Die Photovoltaik-Montagen könnten infolge des Corona-Virus verschoben werden. Kurzarbeitsregelungen wären dann hilfreich. Foto: Starmühler

Die Österreichische Gesundheitskasse und die Sozialversicherung haben am 13. März 2020 folgende Maßnahmen für Betriebe beschlossen, die infolge der Corona-Maßnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten:

Die konkreten Hilfsmaßnahmen sind:

  • Stundung der Beiträge: Bei Liquiditätsengpässen, die auf die aktuelle Situation zurückzuführen sind, wird die maximale Stundungsdauer von ein auf drei Monate verlängert.
  • Ratenzahlung der Beiträge: Die Ratendauer kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
  • Nachsicht bei Säumniszuschlägen: Coronabedingte Meldeverspätungen können auf Antrag der Unternehmen nachgesehen werden.
  • Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen: Im Einzelfall können bei coronabedingten Liquiditätsengpässen Exekutionsanträge und Insol-venzanträge aufgeschoben werden. Besondere Sicherstellungen sind dazu nicht erforderlich.

Für die oft ziemlich hohen Sozialversicherungsbeiträge bietet die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall folgende Möglichkeiten:

  • Stundung der Beiträge
  • Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail einge-brachtwerden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kannmittels Online-Formularhttps://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309 beantragt werden.

Formular der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (Ö)

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