Bauträger und Elektroautos – das ist noch keine Herzenspartnerschaft. Um dies zu verändern, lud die Stadt Wien zum Gespräch. Denn viele Neubauten haben noch gar keine Möglichkeit des Stromzapfens für E-Autos.

Thomas Eberhard, austriatech, referierte über den großen Bedarf an Lademöglichkeiten für E-Autos. Foto: Starmühler
Thomas Eberhard, austriatech, referierte über den großen Bedarf an Lademöglichkeiten für E-Autos. Foto: Starmühler

Bernd Vogl, Energieplaner der Stadt, sagt: "Wir müssen Elektromobilität forcieren, weil trotz aller Vorbehalte die Elektromobilität unbedingt notwendig ist für die Dekarbonisierung". Aber auch die Sharing-Modelle werden von der Stadt forciert. Heißt also Sharing von E-Mobilität. Dazu werden von der Stadt Wien auch zunehmend die Bauträger angesprochen, um dies in Zukunft zu ändern.

Thomas Eberhard von der Agentur "austriatech" (im 100%-Eigentum des Verkehrsministeriums) skizzierte bei einer Veranstalung in der Wiener "Energiewerkstatt" die Rahmenbedingungen. Um die Klimaziele zu erreichen, denen Österreich derzeit verpflicht ist, müsste ab 2024/2025 ein sehr starkes Wachstum bei den Neuzulassungen vonstatten gehen. Dann wären 2030 27 % und 2040 86 % der Neuzulassungen elektrisch.

Täglich 60 Wallboxen

Das hat zur Folge:
- 2035 müssen bereits über die Hälfte der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgestattet sein, um die Nachfrage zu erfüllen.
- 2030 müssen 190.000 Ladepunkte in Wien vorhanden sein.
- Von heuer bis 2030 müssen in Wien pro Werktag 60 Wallboxen installiert werden, um die E-Autos laden zu können.

Eberhard wies darauf hin, dass die zögerliche Umsetzung bei MFH derzeit an mehreren Stellen stockt. Unklarheiten über Kosten und Rückverdienstmöglichkeiten gehören genauso dazu wie technische Fragen, die immer wieder auftauchen.

Rechtliche Hürden

In Wien gibt es 680.000 zugelassene PKWs, eine Kurier-Medlung sprach neulich von 220.000 gebührenpflichtigen Stellplätzen und 650.000 Stellplätzen in Tiefgaragen. Walter Hüttler vom Ingenieurbüro e7 energy innovation & engineering erklärte die Möglichkeiten für Mehrfamilienhäuser, die Ladeboxen anzuordnen. Es bieten sich die beiden Möglichkeiten an: Entweder verbindet man die Wallbox mit dem Stromanschluss der einzelnen Wohnungseigentümer, oder die Boxen vom Hausanschluss werden geregelt. 

Die mittlerweile schon oft diskutierten rechtlichen Hürden sind beim nachträglichen Einbau zu überschreiten (Wohnungseigentumsgesetz, Mietrechtsgesetz und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz). Besser wäre es, beim Neubau entsprechende Vorkehrungen für das Elektroauto-Laden zu treffen.

Von den Bauträgern wurde signalisiert, das man genauere Vorgaben und Angebote benötige, um die Tiefgaragen mit Leerverrohrung, Wallboxen und Steuerungen ausstatten zu können. (hst)

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