Wer grün bauen möchte, muss investieren. Diese Förderungen können einen Teil der finanziellen Last abnehmen.    

Serie: Förderungen im Überblick

Welche Förderungen in den Themenbereichen Strom, Wärme, Sanieren, Bauen und Ressourcen-Management gitb es in Österreich? energie:bau gibt einen Überblick über Bund und Länder.


Die Förderungen beim Naubau von Gebäuden im Überblick. Foto: pxhere

Die Anzahl der Förderungen in Österreich beim Neubau ist wesentlich geringerer als in den Bereichen Strom und Wärme. Stattdessen sind große Teile der Förderungen in der Wohnbauförderung zusammengefasst, die dafür aber auch recht hoch dotiert ist.

Wohnbauförderungen 

Die Wohnbauförderungen sind das zentrale Fördermittel beim Bauen in Österreich und sind direkt an den Energieausweis gebunden. Er schafft die Voraussetzungen für eine energetische und ökologische Beurteilung des Gebäudezustandes und dient als Grundlage für die Kosten-Nutzen-Analyse bei Neubauten und Sanierungen. 

Die Wohnbauförderung obliegt dabei nicht dem Bund, sondern den Ländern und wird auch in allen anders gehandhabt. Es gibt unterschiedliche Deckelungen bezüglich mehrerer Punkte. Dazu gehören zum Beispiel das maximale Einkommen des Haushalts und die maximale Wohnfläche. Auch die Auszahlung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Niederösterreich verwendet zum Beispiel ein Punktesystem anhand der Energiekennzahl des Gebäudes und seines Verhältnisses von Volumen zu Außenfläche. Außerdem gibt noch weitere geförderte Faktoren. Pro Punkt gibt es 300 € und es gibt maximal 100 Punkte. Mehr.  

Die anderen Länder verwenden andere Systeme. Hier kann man sich informieren:  

Betrieblich genutzte Gebäude in energieeffizienter Bauweise

Neben Wohnbau werden auch betrieblich genutzte Gebäude in Österreich gefördert. Dazu gibt es eine Förderung des BMNT durchgeführt von KommunalKredit, die für Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen zugänglich ist. 

Damit man die Förderungen erhält, muss das Gebäude gewisse Anforderungen erfüllen. Die Anforderung der OIB-Richtlinie 6 für den Heizwärmebedarf muss um 15 % unterschritten werden. Folgender Heizwärmebedarf muss also unterschritten werden: HWB Ref, RK ≤ 14 ∙ (1+3/lc) x Hcorr wenn gleichzeitig fGEE ≤ 0,75 (Gesamt-Energieeffizienz-Faktor laut Energieausweis). 

Wird man zugelassen erhält man einen Pauschalsatz von 0,70 € pro kWh, mit der man die Richtlinie unterschreitet. Außerdem gibt es Zuschläge von jeweils 0,10 €/kWh für den minimalen Einsatz von 25 % Dämmstoffen aus nachhaltigen Rohstoffen, für die Nachnutzung von vormals genutzten Flächen oder Baulichkeiten für den Neubau und für die Ausführung des Neubaus nach dem klimaaktiv-Gold-Standard gemäß dem klimaaktiv-Kriterienkatalog. Mehr.  

Neben den materiellen Förderungen bietet klimaaktiv auch Beratungen für Neubauende in unterschiedlichen Segmenten an. Bei offenen Fragen ist es also ratsam, dieses Fachwissen zu nutzen. 

Wenn Sie noch weitere Förderungen aus dem Segment kennen, kommentieren Sie diese doch gerne, wir fügen Sie gern ein, oder schicken Sie sie an office@starmuehler.at(flb)

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