Braucht man für die Errichtung einer PV-Anlage eine Bauverhandlung?
Nur wenn es sich um die Errichtung einer PV-Anlage in einer Schutzzone (z.B. Naturschutzgebiet), einem Landschaftsschutzgürtel oder auf einem denkmalgeschützten Objekt handelt. Ebenfalls nötig wird eine Bauverhandlung bei Großanlagen.
Ausnahmen: Bei PV-Anlagen in der Steiermark ist ab einer Kollektorfläche von 40 m² eine Baubewilligung nach § 19 Stmk. Baugesetz von der Standortgemeinde einzuholen. Dieser Bewilligungsbescheid wäre dam Ansuchen in Kopie anzuschließen.



