Eine Richtlinienverordnung vom November 2015 heble das Energieeffizienzgesetz aus, kritisieren die „Dienstleister Energieffizienz und Contracting Austria DECA“ auf einer Pressekonferenz.
Das Energieeffizienzgesetz soll bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix erhöhen. Foto: pixabay.com
Die erhofften Investitionsimpulse für eine energieeffizientere Wirtschaft seien deutlich unter den Erwartungen gebleiben, heißt es von Seiten der DECA. Haushalte erhielten für erzielbare Energie-und Kosteneinsparungen kaum Unterstützung, die Energie- und Klimaziele blieben auf der Strecke.

Mit dem Energieeffizienzgesetz werde unter anderem das Ziel verfolgt, bis zum Jahr 2020 über die Lieferantenverpflichtung 159 Petajoule an Energie einzusparen: Energielieferanten, die mehr als 25 Gigawattstunden an österreichische Endenergieverbraucher absetzen, haben jährlich Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 % ihrer Vorjahresenergieabsätze nachzuweisen. In welchem Umfang einzelne Einsparungsmaßnahmen anerkennt werden, wurde in der Richtlinienverordnung festgelegt.

Dabei würden teils fragwürdige und nicht überprüfte Maßnahmen anerkannt, so die DECA. So würden etwa Durchflussbegrenzer in Form von billigen Plastikfiltern für Warmwasserhähne an Haushalte versendet, ohne, dass überprüft werde, ob diese Plastikfilter eingesetzt oder in welchem Umfang Haushalte von verschiedenen Energielieferanten mehrmals beliefert werden. Auch gebe es beispielsweise keinen nachvollziehbaren Beweis über die treibstoffsparende Wirkung der Beimengung von Additiven zu Diesel. Beim Tausch von Heizkesseln würden weiters viel zu hohe Einsparungen angerechnet, die dem gesamten Jahresverbrauch entsprechen.

Durch derartige Maßnahmen werde verhindert, dass Energielieferanten Maßnahmen anbieten können, die tatsächlich Energie einsparen und Kosten senken. Der Markt für Energieeffizienz-Zertifikate sei infolgedessen in den letzten Monaten praktisch zusammengebrochen. Für die geplante Novellierung der Richtlinienverordnung zum Energieeffizienzgesetz Ende Juni haben betroffene Unternehmen und die Umweltorganisation GLOBAL 2000 daher einen Forderungskatalog erstellt.

So wird unter anderem eine jährliche Überprüfung der veröffentlichen Methoden auf ihre Aktualität verlangt, selbstbestimmte Einsparmaßnahmen von Unternehmen sollen durch unabhängige Experten überprüft werden, Einsparwirkungen müssen nachgewiesen und auf realistische Werte gebracht werden. „Wir brauchen Transparenz und eine Generalüberholung der zugelassenen Einsparmaßnahmen“, fasst Johannes Wahlmüller, Energie- und Klimasprecher von GLOBAL 2000, zusammen.

Positionspapier der DECA zum Energieeffizienzgesetz

Webseite DECA

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